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Medikamenten-Handel Gericht gibt Harzer Online-Apotheker recht

Ein Präzedenzfall für alle Online-Apotheken: Ein Harzer aus Elbingerode hat vor Gericht erfolgreich sein zweites Standbein verteidigt.

Von Burkhard Falkner 27.01.2019, 00:01

Elbingerode l Wie und warum ein Apotheker aus München gerade gegen ihn vor Gericht gezogen ist, bleibt für Holger Neubert ein Rätsel, ist aber auch nicht mehr so wichtig. Denn er hat gewonnen. „Ich bin froh über das für uns positive Gerichtsurteil“, sagt der gelernte Apotheker. Hätte das Landgericht Magdeburg anders entschieden, wäre ihm ein wichtiges Standbein, nämlich das gesamte Online-Angebot seiner in Elbingerode ansässigen Apotheke weggebrochen. Auch wären etliche der rund 90 Arbeitsplätze verloren gegangen. Und der Grund?

Seit Holger Neubert mit fünf Mitstreitern sein Unternehmen 2006 gestartet hat, gehörte auch der Bereich im Internet als Online-Handel mit rezeptfreien Medikamenten dazu. Angebote sowie das Logo der Oberharzer Apotheke waren so bei der Online-Plattform Amazon.de präsent. Das fiel einem Kollegen in München offenbar unangenehm auf, er zog vor Gericht, um genau diesen Online-Auftritt und -handel untersagen zu lassen.

Das Vorgehen sei einerseits verständlich, räumt Holger Neubert ein, denn die schnell lieferbereiten Internet-Apotheken seien vor allem in Großstädten eine mitunter harte Konkurrenz für einzelne Apotheken. Andererseits gehöre der Online-Handel mit rezeptfreien Medikamenten in Zeiten der Globalisierung zum modernen Angebot und sei für Landapotheken sogar meist ein wichtiges Standbein.

So auch für die Bodfeld-Apotheke mit ihrem Versandhaus in Elbingerode. Deshalb sprach sich Holger Neubert mit Kollegen ab und beauftragte seinerseits einen Anwalt, um der angestrengten Klage entgegenzutreten. Wie das hätte ausgehen können, war fraglich.

„Ich nahm und nehme die Klage aus München nicht persönlich, es ging gar nicht um meine Person, sondern um die Art des Online-Handels generell“, erklärt Neubert. Und der müsse doch frei möglich sein, die Online-Plattform sei dabei nicht mehr und nicht weniger als der Marktplatz, auf dem die Medikamente angeboten und gekauft würden, so seine Überzeugung. Sie fand Gehör.

Laut der zuständigen Handelskammer des Landgerichtes spricht nichts gegen diesen Handelsweg, wie aus dem Gericht mitgeteilt wurde. „Meine Firmenphilosophie wurde bestätigt“, resümiert Neubert das Verfahren, „der Kunde soll frei entscheiden, wo er bestellen möchte.“ Einer ausstehenden etwaigen Berufung sieht er gelassen entgegen. Das Urteil sei so eindeutig gewesen, dass er zuversichtlich sei, dass es Bestand haben wird.

„Das Urteil dient den Kunden und gestattet uns nun, weiter nach unseren Plänen zu arbeiten“, so Neubert. Das Team seiner Firma bereitet gerade den Umzug des Firmenteils mit dem Versand in ein größeres Domizil in Blankenburg vor. In den nächsten maximal sechs Monaten soll das bewältigt sein. Die Bodfeld-Apotheke am Diakonie-Krankenhaus bleibe vor Ort. Sie wird den Einwohnern – wie auch die Apotheke am Markt von Steffen Beyer – als eine der beiden Adressen für die Medikamentenversorgung in Elbingerode weiter zur Verfügung stehen.