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Neue Regel Parkautomaten auch sonntags füttern

35.000 Euro mehr pro Jahr erhofft sich die Wernigeröder Stadtverwaltung von der Neufassung der Parkgebührensatzung.

Von Ivonne Sielaff 08.05.2017, 01:01

Wernigerode l Autofahrer müssen in Wernigerode künftig auch ein Sonn- und Feiertagen ein Parkticket lösen. Der Wernigeröder Stadtrat hat in seiner Sitzung die Neufassung der Parkgebührensatzung mit eben dieser Änderung beschlossen. Bisher war das Parken an Sonn- und Feiertagen in Wernigerode und den Ortsteilen kostenlos. Nur für Schierke galt eine Sonderung-Regelung. Dort war das Parken sieben Tage die Woche kostenpflichtig.

Die Neufassung der Satzung habe die Angleichung der Parkregelungen zum Ziel, heißt es in der Begründung der Verwaltung. Die öffentliche Parkplätze seien vorrangig für Besucher und Touristen der Stadt gedacht. Mit der neuen Regelung wolle man „einem unkontrollierten Zulauf dieser Flächen durch gebührenfreies Parken“ an Sonn- und Feiertagen vorbeugen. Dadurch, dass nun an sieben Tagen die Woche von 8 bis 18 Uhr Parktickets zu zahlen sind, erhofft sich die Verwaltung Mehreinnahmen von 35 000 Euro pro Jahr.

Eine Änderung gibt es zudem beim Handyparken. Bislang lag die Mindestparkgebühr bei einem Euro für eine Stunde. Wer sein Auto kürzer abstellte, musste trotzdem einen Euro zahlen.

Auf Vorschlag von Matthias Winkelmann (CDU) wird nun für jede angefangene halbe Stunde eine Parkgebühr in Höhe von 50 Cent berechnet. Der Vorschlag hatte in der Sitzung des Stadtrats für Diskussionen gesorgt. Die Einnahmen durch des Handyparken würden nur eine „marginale Rolle im Gesamtpaket der Parkgebühren“ spielen, sagte Siegfried Siegel (SPD).

Mit der sogenannten Brötchentaste – 10 Cent für bis zu 36 Minuten Parkdauer an den gängigen Parkautomaten – „haben wir bereits eine günstige Variante im Angebot“. Es gebe keinen sachlichen Grund dafür, das Handyparken mit hohem Aufwand zu subventionieren. Es sei richtig, dass der Aufwand, den die Stadt für das Handyparken betreibe, relativ hoch sei, so Winkelmann. „Dennoch ist es ein Serviceangebot, eine tolle Sache.“ Die Mehrheit der Stadträte folgte seinem Vorschlag.

Die Neufassung der Parkgebührensatzung tritt mit der Veröffentlichung im Wernigeröder Amtsblatt in Kraft – also aller Voraussicht nach am 27. Mai.