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Polizeieinsatz Gesuchte Männer bei Diebstahl erwischt

Zwei mit Haftbefehl gesuchte Männer sind in Blankenburg beim Diebstahl in einem Drogeriemarkt erwischt worden.

Von Dennis Lotzmann 17.07.2019, 16:03

Wernigerode/Halberstadt l Die Justiz geht mit aller Konsequenz gegen die beiden Georgier vor, die am Abend des 16. Juli in einer Rossmann-Filiale in Blankenburg beim Ladendiebstahl ertappt und vorläufig festgenommen worden waren. Am gestrigen Mittwoch erging auf Antrag der Staatsanwaltschaft in Halberstadt vor dem Amtsgericht Wernigerode Haftbefehl gegen die beiden 43 Jahre alten Männer. Die Staatsanwaltschaft strebt nun eine schnelle Anklage und Verurteilung an.

Das Duo, das aus Sicht der Staatsanwaltschaft offenbar gewerbsmäßig unterwegs ist, war am 16. Juli gegen 17.40 Uhr vom Detektiv des Drogeriemarktes dabei ertappt worden, wie es Parfüm-Artikel im Wert von rund 167 Euro sowie spezielle Babynahrung im Wert von rund 240 Euro entwenden wollte. Laut Polizei entfernten die beiden Männer die Sicherheitsetiketten von der Ware und verstauten sie in einer mitgebrachten Tasche. Nach ihrer Entdeckung seien sie vom Ladendetektiv und einem weiteren Zeugen bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten worden.

Die Vermutung, dass die beiden Männer bundesweit agieren und insbesondere Babynahrung entwenden, wurde bei weitergehenden polizeilichen Ermittlungen bestätigt. Danach lag gegen einen Mann wegen eines vergleichbaren Delikts bereits ein Untersuchungs-Haftbefehl des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten vor. Dieser wurde jetzt vollstreckt. „Und auch der zweite Mann ist bereits einschlägig in Erscheinung getreten“, so Oberstaatsanwalt Hauke Roggenbuck, Chef der Staatsanwaltschaft in Halberstadt. Gegen den ebenfalls 43-Jährigen erging nun ebenfalls Haftbefehl.

Dass seine Behörde gegen die beiden Männer vor Gericht kein besonders beschleunigtes Verfahren angestrebt habe, bei dem in aller Regel bereits am Folgetag ein Urteil steht, habe mehrere Gründe, so Roggenbuck. So seien die Männer bei den polizeilichen Vernehmungen nicht geständig gewesen. Zudem drohe für gewerbsmäßigen Diebstahl ein Strafmaß von mehr als sechs Monaten Haft. Das setze bei einer Verhandlung wiederum einen Verteidiger voraus. Obendrein wolle man nun in Ruhe weitere Hintergründe und Umstände dieser und möglicherweise weiterer Taten beleuchten und dann zügig Anklage erheben, so der Oberstaatsanwalt.

Für den Verdacht des gewerbsmäßigen Handels dürfte unter anderem der Fakt sprechen, dass die beiden Männer augenscheinlich deutschlandweit unterwegs sind und es dabei vor allem auf Babynahrung abgesehen haben. Diese soll im Ausland für einen deutlich höheren Preis absetzbar sein.

Roggenbuck unterstrich mit Blick auf den aktuellen Fall noch einmal, dass die hiesige Justiz mit aller Konsequenz gegen derartige Tätergruppen vorgehe. Seit 2015 hatte es im Harzkreis immer wieder Fälle von Ladendiebstählen gegeben, bei denen die Täter besonders beschleunigt verurteilt wurden. Mittlerweile sind die Fallzahlen rückläufig – womöglich auch, weil das konsequente Handeln der Staatsanwaltschaft abschreckend wirkt.