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Stadtfeld-Ampel Polizei erwischt zahlreiche Rotsünder

Die Polizei hat an der Ampel in der Halberstädter Straße in Wernigerode zahlreiche Sünder erwischt. Weitere Kontrollen sollen folgen.

Von Dennis Lotzmann 25.02.2016, 00:01

Wernigerode l Am Dienstag kontrollierten Beamte des Polizeireviers Harz das korrekte Verhalten an der Bedarfsampel in der Halberstädter Straße in Wernigerode. Nicht zufällig, wie Polizeisprecher Uwe Becker sagt: „Wir haben immer wieder Hinweise, dass es Autofahrer mit den Ampelsignalen hier nicht ganz so genau nehmen“, so der Hauptkommissar. Eine Vermutung, die am frühen Morgen ab 6.45 Uhr bei der Kontrolle bestätigt wurde: Binnen 50 Minuten zogen die Beamten insgesamt sieben Sünder aus dem Verkehr.

Wie Becker sagte, fanden sich darunter nicht nur klassische Rotlicht-Sünder, sondern auch drei Kraftfahrer, die sich bei Gelb-Licht falsch verhielten. „Die Regeln sind in der Straßenverkehrsordnung eindeutig vorgegeben, werden jedoch im Alltag sehr oft ignoriert“, so der Polizeisprecher mit Blick auf das gelbe Ampellicht. „Hier muss angehalten werden, wenn das gefahrlos möglich ist“, erklärt Becker.

Während der rund 50-minütigen Kontrolle an dem Ampelübergang, den am frühen Morgen insbesondere Schüler benutzen, seien drei Gelblicht-Sünder erwischt worden. „Sie mussten für den Verstoß jeweils zehn Euro Verwarngeld zahlen“, so Becker.

Damit kamen sie im Vergleich zu den Rotlichtsündern mit einem blauen Auge davon. Insgesamt vier Verstöße – darunter ein Radfahrer – ahndeten die Beamten. Letztlich hatten auch die vier Sünder noch Glück. Die Polizei beließ es beim Tatbestand des Rotlicht-Regelverstoßes – dieser schlägt nach Beckers Worten mit 90 Euro und einem Punkt zu Buche.

Laut Bußgeldkatalog wird beim Rotlicht zwischen einfachem und qualifiziertem Verstoß unterschieden, die zeitliche Grenze liegt bei einer Sekunde Rotlicht. Diese Grenze wird insbesondere bei stationären Überwachungsanlagen gezogen.

Polizeisprecher Becker nennt die Unterschiede: Leuchtet das Rotlicht weniger als eine Sekunde seien 90 Euro plus ein Punkt fällig. Wird jemand gefährdet, steige das Strafmaß auf 200 Euro, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot. Komme es zum Unfall seien weitere 40 Euro fällig. Bei einem qualifizierten Verstoß mit mehr als einer Sekunde Rotlicht muss im Regelfall mit 200 Euro Bußgeld, zwei Punkten sowie einem Monat Fahrverbot gerechnet werden. Kommen Gefährdung oder Unfall hinzu, steigen die Bußgelder auf 320 und 360 Euro. Zusätzlich sind in solchen Fällen je nach Tatbegehung auch Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahre wegen Straßenverkehrsgefährdung (§ 315 c Strafgesetzbuch) möglich. Radfahrer müssen bei einfachen Verstößen übrigens 45 Euro berappen. Bei Gefährdung oder Unfällen steigt nicht nur dieser Betrag – auch Punkte im Zentralregister drohen.

Der Harzer Revierchef Dietmar Schellbach kündigt weitere derartige Kontrollen an: „Es ist vielerorts zu beobachten, dass die Hemmschwelle sinkt und selbst Lkw und Busse Rotlichtfahrten riskieren. Wir werden uns in den nächsten Wochen im ganzen Harzkreis mit der Problematik Ampellicht beschäftigen.“ Guten Morgen