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Tempolimit Hilferuf an Wernigerodes Stadtrand

Mit einem Banner bitten die Bewohner der Teichmühle Autofahrer um Rücksicht. Die Wernigeröder fühlen sich von Behörden im Stich gelassen.

Von Regina Urbat 20.02.2019, 00:01

Wernigerode l Sie haben den schönsten Brockenblick - und den wohl heftigsten Straßenlärm direkt vor dem Fenster. „Nur sonntags können wir überhaupt unsere kleine Wohnstube nutzen“, sagt Lydia Seiler. Sie und ihr Ehemann Heinrich sowie weitere Familienmitglieder, die auf dem Grundstück der ehemaligen Teichmühle am Stadtrand von Wernigerode wohnen, haben das Leiden satt und bleiben bei ihrer Forderung, die Höchstgeschwindigkeit für den Fahrzeugverkehr auf dem Abschnitt der B 244 vor dem Grundstück auf 50 km/h rund um die Uhr herabzusetzen. Auf einem Banner an jeder Giebelseite des Hauses bitten sie die Autofahrer um Rücksicht, „viele erfüllen uns diese“, sagt Lydia Seiler.
Täglich brummen bis zu 10.000 Fahrzeuge, davon knapp die Hälfte Lkw, auf der B 244 nur wenige Meter an dem denkmalgeschützen Haus vorbei. Neben dem Lärm und Staub sind es auch Schäden im und am Gebäude, die vor allem durch den Schwerlastverkehr verursacht wurden, die die Bewohner verzweifeln lassen. „Manchmal wackeln regelrecht die Wände“, sagt Lydia Seiler, „ganz zu schweigen von klirrenden Gläsern in Schränken und klappernden Türen.“
Das hartnäckige Ringen um die Verbesserung der Wohnqualität der Seilers geht nun in das vierte Jahr. Es scheint jedoch ein Kampf gegen Windmühlen zu sein, auch wenn im Vorjahr die Höchstgeschwindigkeit von 22 bis 6 Uhr von 70 auf 50 km/h heruntergesetzt wurde. Die lärm- und dreckgeplagten Teichmühlenbewohner sind damit nicht zufrieden. So suchte jüngst Merten Seiler Unterstützung bei Wernigeröder Stadträten und trug das Problem im Bauausschuss vor. Er wurde gehört, auch stießen die Sorgen und Nöte auf Verständnis. Mehr nicht, was die Seilers letztendlich nicht überraschte, denn ihr Anliegen liegt in der Kompetenz der übergeordneten Straßenbehörde beim Landkreis in Halberstadt.
Mit dem Kreisamt und auch mit dem Landesverwaltungsamt in Halle, Referat Verkehrswesen, führen Seilers seit 2016 einen regen Schriftverkehr, der bis auf die bereits erwähnte Tempodrosselung in den Nachtstunden nichts anderes brachte. Aus Sicht der Betroffenen sei es deshalb so ärgerlich, weil sich die Behörden bei ihrer Entscheidung auf ine Ermessensfreiheit berufen und zum anderen widersprechen, so Seiler.
Beispielsweise komme es laut Lärmpegelmessungen samt der Berechnung bei Tempo 70 km/h für alle Fahrzeuge und zu jeder Tageszeit zu unzulässigen Überschreitungen der Dezibelzahl. „Meine Schlussfolgerung daraus heißt, Tempo 70 geht gar nicht“, so Merten Seiler. Er geht noch einen Schritt weiter und ließt aus den Messergebnissen heraus, dass Schwerlaster bei 50 km/h zu allen Tageszeiten unzulässige Überschreitungen verursachen. „Somit müsste doch die zulässige Geschwindigkeit für Lkw generell reduziert werden.“ Und: „Die Anordnung, Tempo 70 tagsüber und Tempo 50 nachts bringt keine Verbesserung unserer jetzigen Situation.“
Diese, ergänzt Merten Seile, sei übrigens erst entstanden, nachdem das Ortseingangsschild auf der Schmatzfelder Chaussee/B 244 in Richtung Dornbergswegkreisel versetzt wurde. Damit befindet sich das Teichmühle-Grundstück außerhalb der Ortschaft.
Die Rückversetzung der Wernigeröder Ortstafel auf den jetzigen Standort wird von der Kreisbehörde damit begründet, dass es „nun mit der Straßenverkehrsordnung konform“ sei. Der frühere Standort „war zu weit draußen“. Eine Versetzung des Ortsschildes kommt somit nicht in Frage, was für die Seilers eine unkomplizierte Lösung gewesen wäre. Auch was das generelle Tempoverringern betrifft, bleibt die Kreisverwaltung auf Volksstimme-Nachfrage bei ihrem Standpunkt und verweist auf das besagte Lärmschutzverfahren unter Federführung des Straßenbaulastträgers, dem Bund.
Anfang dieser Woche ist den Seilers in einem Gespräch im Kreisamt nochmals mitgeteilt worden, dass Tempo 50 rund um die Uhr laut Gesetz nicht zulässig sei. Es sei denn, sie könnten neue Fakten ins Spiel bringen. „Konkret geht es um die Schäden am Denkmal“, sagt Lydia Seiler. Dafür müsste jedoch ein behördlich geprüfter Sachverständiger ein Gutachten erstellen, was mit einem erheblichen finanziellen Aufwand verbunden sei.
Und noch einen Hinweis gab es von der Kreisbebehörde: Die Gestaltung ihrer Banner an den Hausgiebeln sei so nicht zulässig. Das aufgemalte Tempo-50-Schild sei ein Eingriff in den Straßenverkehr, und das sei nicht erlaubt.