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Verwaltungsgericht Kaum Chancen für Wernigeröder Altanschließer

Schlechte Nachrichten für Abwasserkunden in Wernigerode: Das Verwaltungsgericht hat Klagen gegen Beiträge für eine alte Kläranlage geprüft.

Von Katrin Schröder 20.12.2019, 00:01

Wernigerode l Sollen Abwasserkunden in Wernigerode für die alte Kläranlage zur Kasse gebeten werden? Diese Frage beschäftigt derzeit das Verwaltungsgericht in Magdeburg. Eine erste Einschätzung der Richter liegt bereits vor – allerdings keine im Sinne der Betroffenen.

Zum Hintergrund: Rund 4200 Grundstückseigentümern flatterten bereits 2015 Beitragsbescheide ins Haus. Sie sollen dafür zahlen, dass sie zum Stichtag 15. Juni 1991 an die alte Kläranlage in der Schmatzfelder Straße in Wernigerode angeschlossen waren. Der Wasser- und Abwasserverband Holtemme-Bode (WAHB) wollte die Beiträge nicht erheben und klagte, musste sich aber im Frühjahr vor dem Oberverwaltungsgericht geschlagen geben.

In den Bescheiden, die der Verband im Juni versenden musste, zeigte er den Kunden drei Möglichkeiten auf: Sie können den Bescheid akzeptieren und zahlen, widersprechen und vor Gericht gehen oder das Musterverfahren abwarten, das die Stadt Wernigerode vorbereitet, so WAHB-Geschäftsführer Nicolai Witte.

Neun Wernigeröder haben bisher Variante 2 gewählt und als Privatpersonen Klage beim Verwaltungsgericht in Magdeburg eingereicht, teilt Gerichtssprecher Christoph Zieger auf Volksstimme-Nachfrage mit. Diese Klagen seien vorab einer Grobprüfung unterzogen worden. Die ersten Ergebnisse dieses vorläufigen Rechtsschutzverfahrens, wie es im Juristendeutsch heißt, seien den Klägern schriftlich mitgeteilt worden. Die Quintessenz des zehnseitigen Dokuments: Das Gericht habe keine offensichtlichen Rechtsverstöße in den Bescheiden des WAHB festgestellt. Deshalb gebe es keinen Zahlungsaufschub für die Kläger. Sie müssen, ebenso wie die übrigen Betroffenen, den geforderten Betrag begleichen und den Ausgang des Verfahrens abwarten.

Der Beschluss weise zwar die Richtung, nehme aber das Urteil nicht vorweg, betont der Gerichtssprecher. Ebenso wenig habe er Rechtskraft. Zudem könne die nächsthöhere Instanz, namentlich das Oberverwaltungsgericht (OVG), zu einer anderen Auffassung gelangen. Allerdings hatte dieses zuvor im Verfahren gegen den WAHB dessen Argumentation zurückgewiesen. Der Verband sah die alte Kläranlage, die vor dem Zweiten Weltkrieg erbaut wurde und zum Stichtag in desolatem Zustand war, als Provisorium an, für das keine Beiträge entrichtet werden müssten. Das OVG entschied anders.

Einige Grundstückeigentümer haben die Angelegenheit bereits ad acta gelegt. 13 bis 20 Prozent von ihnen hätten die Gebührenbescheide widerspruchslos akzeptiert und bezahlt, sagt Witte. Einige wenige fechten die Sache selbst vor Gericht aus. „Der allergrößte Teil jedoch wartet ab, was die Stadt tut“, so der Geschäftsführer.

Denn die Stadt als Grundstückseigentümerin und Beitragsbetroffene hatte ein Musterverfahren vor dem Verwaltungsgericht in Magdeburg angekündigt. Die Stadt plant, die Rechtmäßigkeit der Forderungen anhand beispielhafter Grundstücke prüfen zu lassen. Eine bereits eingereichte Klage habe die Verwaltung wieder zurückgezogen, berichtet Sozialdezernent und Justiziar Rüdiger Dorff auf Volksstimme-Nachfrage. Dies sei lediglich aus formalen Gründen geschehen. Die Fachanwaltskanzlei, die für das Rathaus arbeitet, habe dazu geraten.

Die neue Klageschrift werde derzeit vorbereitet, so Dorff weiter. Statt des Kleinsten Hauses, wie ursprünglich geplant, sollen die Kindertagesstätten in der Burgbreite und am Auerhahn als Beispiele angeführt werden. „Damit können wir in dem Verfahren thematisieren, wie die Lage in den Randbereichen der Stadt bewertet wird“, erklärt Dorff. Die beiden Immobilien wurden, ebenso wie viele andere Grundstücke außerhalb der Innenstadt, erst lange nach dem Kläranlagenbau ans Netz angeschlossen.

Trotz des wenig ermutigenden Bescheids für die Einzelkläger ist Rüdiger Dorff ist optimistisch, was den Vorstoß der Stadt angeht. Der Anwaltskanzlei zufolge gebe es neuere gerichtliche Entscheidungen, die Munition für das Verfahren liefern und die Beitragserhebung im „Spezialfall Wernigerode“ angreifbar machten. „Die Chancen auf einen erfolgreichen Abschluss sind insofern gestiegen“, so Dorff. Es müsse aber noch genauer geprüft werden. Anfang des Jahres wolle die Stadt die geänderte Klage einreichen. Mit einer Entscheidung sei voraussichtlich binnen eines Jahres zu rechnen.

Das Geld, das die Altanschließer an den WAHB überwiesen haben, fließe derweil nicht in den Verbandsetat ein, sondern werde bis zum Abschluss der Gerichtsverfahren gesondert verwaltet, sagt Geschäftsführer Nicolai Witte. Sollte der Verband gezwungen sein, die Beiträge zu behalten, werde er diese für notwendige Investitionen nutzen. Die Kunden müssten dann dazu weniger beitragen, kündigt Witte an. „Das Geld ist auf keinen Fall verloren.“