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Gerichtsentscheid Keine Gnade bei fehlender Parkscheibe

Eine Strafe wegen fehlender Parkscheibe haben Günter Bednarz und die Verwaltung vor Gericht ausgetragen. Er bekam Recht.

Von Gudrun Billowie 26.09.2015, 01:01

Wolmirstedt l Günter Bednarz weiß nicht so recht, ob er lachen oder sich ärgern soll. Denn eigentlich dreht sich die ganze Aufregung um eine Lappalie. Er hat niemandem geschadet, ja nicht einmal einen Parkplatz über das erlaubte Maß hinaus blockiert. Sein Vergehen besteht lediglich darin, eines schönen Maitages keine Parkuhr im Auto ausgelegt zu haben. Eine Pflichtverletzung, die die Stadt prompt geahndet hat. Günter Bednarz wollte nicht zahlen, weil auch ohne die Parkuhr klar war, dass er die Parkzeit nicht überschritten hatte. Also landete die Sache vor Gericht. Dort gewann er, denn die Stadt hatte einen Formfehler begangen. Was ihn trotzdem und immer noch aufregt, ist die Tatsache, mit welcher Vehemenz solche Delikte sanktioniert werden. „Bei deren Durchsetzung kommt nicht der Geist, sondern nur der Buchstabe zur Anwendung und vernünftige Argumente werden mit Paragrafen abgeschmettert“, echauffiert er sich. Zumal die Verfahrenskosten am Ende dem Steuerzahler zur Last gelegt werden. Aber von vorn.

Günter Bednarz wohnt in der Burgstraße und parkt sein Auto ab und zu auf dem Parkplatz, der sich an der Rückseite der Halle der Freundschaft befindet. Dort dürfen Autos in der Zeit von 8 bis 18 Uhr zwei Stunden lang kostenfrei stehen. Um 9.45 Uhr wollte wegfahren. Um diese Zeit hatte sein Auto also noch keine der zwei erlaubten Stunden „abgestanden“. Dennoch klemmte hinter dem Scheibenwischer ein Knöllchen. „Für den logisch denkenden Menschen ist alles in Ordnung“, schreibt er der Volksstimme, „denn die Politesse kann durch einfache Berechnung auch ohne Parkuhr feststellen, dass die Parkzeit nicht überschritten wurde.“ Doch das spielte keine Rolle. Die Parkscheibe fehlte. Zehn Euro sollte er zahlen.

Nein, nicht dafür, dachte sich Günter Bednarz, bezeichnet die Aktion als „Schildbürgerstreich“ und legte Widerspruch ein. In seinem Schreiben wunderte er sich, „mit welcher Akribie die Bürger gepiesackt und wie auf diese Weise Steuergelder verschwendet werden.“ Sein Widerspruch wurde abgelehnt, er sollte statt der zehn Euro nun 18,50 Euro bezahlen. Auch dazu war Günter Bednarz nicht bereit, die Sache landete vor Gericht.

Die Mitarbeiter des städtischen Ordnungsamtes sehen allerdings keine andere Handhabe, als solche Vergehen zu ahnden. „Die Rechtsgrundlage ist so, da gibt es kein Ermessen“, sagt der zuständige Sachbearbeiter auf Volksstimme-Nachfrage, „die Leute müssen sich an die Normen halten.“

Günter Bednarz hat am 4. September vor dem Amtsgericht dennoch Recht bekommen. Nicht wegen der Parkscheibe, sondern weil die Stadt einen Formfehler begangen hatte. Die hatte ihm einen Kostenbescheid ausgestellt und nicht - wie es richtig gewesen wäre - einen Bußgeldbescheid. Deshalb wurden der Stadt die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Günter Bednarz auferlegt.

„Kostenbescheide werden verschickt, wenn der Halter sich zu dem Sachverhalt nicht äußert oder nicht ermittelt werden kann“, erklärt der zuständige Bearbeiter im Ordnungsamt, „Bußgeldbescheide werden ausgestellt, wenn der Halter bekannt ist oder sich auf den Sachverhalt einlässt.“ Günter Bednarz hatte sich durch seinen Widerspruch auf den Sachverhalt eingelassen und somit hätte ihm ein Bußgeldbescheid ins Haus flattern müssen.

Trotzdem teilte ihm der Ordnungsamtsmitarbeiter per Mail nach dem Gerichtsurteil mit, dass die Rechtslage unverändert sei und im Wiederholungsfall die fehlende Parkuhr auch zukünftig geahndet wird.

Günter Bednarz legt nun immer eine Parkscheibe ein. Außerdem hat dem 68-Jährigen diese Aktion einen enormen Wissenszuwachs beschert. Parkuhren müssen immer zur halben oder vollen Stunde gestellt werden. Der Ordnungsamtsmitarbeiter hat außerdem eine gute Nachricht aus dem Paragrafendschungel parat. Auf Parkuhren darf die Zeit eine halbe Stunde aufgerundet werden. Parkt jemand also beispielsweise um 12.05 Uhr ein, darf er die Uhr auf 12.30 Uhr stellen und kommt somit in den Genuss einer längeren Parkzeit.