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Abwasser WWAZ verschickt Bescheide

Beim WWAZ müssen auch die Eigentümer Anschlussgebühren nachzahlen, die schon zwischen 1991 und 2005 einen Anschluss bekamen.

Von Gudrun Billowie 03.12.2015, 14:00

Wolmirstedt l Ob in dieser Adventszeit mehr Weihnachtspost oder Bescheide des Wolmirstedter Wasser- und Abwasserzweckverbandes in den Briefkästen der Region landen, ist fraglich. Vermutlich macht die WWAZ-Post das Rennen. Bis zum Ende des Jahres 2015 werden von denen Gebühren gefordert, die vor dem 15. Juni 1991 an die zentralen Trink- und/oder Abwassernetze angeschlossen wurden oder die Möglichkeit dazu hatten. Die werden beim WWAZ Altanschlussnehmer genannt und bezahlen den sogenannten Herstellungsbeitrag II.

Mit einem Herstellungsbeitrag wird dafür bezahlt, dass öffentliche Entwässerungs- und Wasserversorgungsanlagen hergestellt, also gebaut und verlegt werden. Weil für das pure Vorhandensein dieser öffentlichen Anlagen gezahlt wird, werden auch diejenigen zur Kasse gebeten, die gar nicht angeschlossen sind, aber die Möglichkeit haben, sich anzuschließen, weil davon ausgegangen wird, dass die Grundstücke allein durch die Anschlussmöglichkeit einen höheren Wert besitzen.

Doch auch diejenigen, die nach dem 15. Juni 1991 angeschlossen wurden und noch keinen Herstellungsbeitrag entrichtet haben, bekommen jetzt Post vom WWAZ. Sie werden Neuanschlussnehmer genannt und aufgefordert, den Herstellungsbeitrag I zu bezahlen.

Den bezahlen alle, die nach dem 15. Juni 1991 angeschlossen wurden oder die Möglichkeit haben, sich anzuschließen. Bei allen, die bis 2005 in diesen Genuss kamen und noch nicht zahlen mussten, ist für den WWAZ besondere Eile geboten. Verschickt der WWAZ bis zum 31. Dezember 2015 an diese Grundstücksbesitzer keinen Bescheid, verjährt der Anspruch ebenso, wie bei den Altanschlussnehmern.

Der WWAZ beruft sich dabei auf das Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Demnach verjähren Beitragsansprüche eigentlich nach zehn Jahren, aber es folgt noch ein Kniff. In Paragraf 18 steht, dass bis zum 31. Dezember 2015 gar nichts verjährt ist. Wer also 1998 angeschlossen wurde und bisher nichts bezahlen musste, wird trotzdem zur Kasse gebeten. Für ihn war nach zehn Jahren, also 2008 trotz der Zehnjahresfrist nichts verjährt, sondern laut Kommunalabgabengesetz ebenso, wie bei den Altanschlussnehmern, erst am 31. Dezember 2015.

Somit bleibt dem WWAZ erst bei denjenigen Grundstücksbesitzern Zeit die Herstellungsbeiträge einzufordern, die nach 2006 angeschlossen wurden. Da verjährt der Anspruch erst ganz regulär 2016.

Dem WWAZ bleibt kein Ermessen, ob er die Beiträge einfordert oder nicht. „Das Oberverwaltungsgericht hat 2014 eine Pflicht zur Beitragserhebung verfügt“, macht WWAZ-Justitiar Frank Wichmann deutlich.

Die Altanschlussnehmer und die Neuanschlussnehmer zahlen unterschiedliche Beiträge für ihre Flächen. Diese und andere Informationen hat der WWAZ auf seiner Internetseite unter www.wwaz.de zusammengetragen.

Die Post, die der WWAZ derzeit verschickt, wirft bei vielen Empfängern Fragen auf. „Ein angehängtes Informationsblatt bei den Altanschlussnehmern hätte sicher geholfen“, sagt die Moser Ortsbürgermeisterin Helga Steinig.

Die Glindenberger Ortsbürgermeisterin Gerhild Schmidt hatte ebenfalls viele Bürgerfagen zu beantworten. „Es gibt eine große Aufregung in der Bevölkerung, weil viele wissen, dass sie bereits bezahlt haben“, sagt sie. Denen wird empfohlen, Widerspruch einzulegen.