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Abwasserverband Vergleichsangebot noch auf Eis

Die Verbandsversammlung des Wolmirstedter Wasser- und Abwasserzweckverbandes erteilte dem Vergleichsverfahren gelbes Licht.

Von Gudrun Billowie 25.02.2016, 19:27

Wolmirstedt l Der WWAZ bietet den sogenannten Altanschließern einen Vergleich an. Demnach zahlen die Bescheidempfänger nur noch die Hälfte. Grundsätzlich hat die Verbandsversammlung dem zugestimmt. Am 9. März müssen jedoch noch offene Fragen der Gegenfinanzierung geklärt werden. Erst wenn die beantwortet sind, kann das Prozedere beginnen.

Was muss noch geklärt werden? Die Verbandsvertreter aus den Gemeinden Elbe-Heide und Hohe Börde wollen sichergehen, dass die Gemeinden nicht den finanziellen Ausfall, der dem WWAZ durch den Vergleich entsteht, aus Steuermitteln ausgleichen müssen. Der WWAZ rechnet mit immerhin rund fünf Millionen Euro, die dann über Gebühren zu finanzieren sind. Weiterhin soll geklärt werden, dass keine Fördermittel zurückgezahlt werden müssen, die der WWAZ in Höhe von 20 bis 30 Millionen Euro für Baumaßnahmen bekommen hat. Insbesondere die 2,5 Millionen Sanierungshilfe könnten hier eine Rolle spielen. WWAZ-Justitiar Frank Wichmann sieht bei beiden Bedenken jedoch keine echten Gefahren.

Wer kann den Vergleich annehmen? Alle Bescheidempfänger, deren Grundstück bis spätestens 1997 an das Trink- und/oder Schmutzwassernetz anschließbar war. Für die Anschlussmöglichkeit vor dem 15. Juni 1991 muss der Herstellungsbeitrag II gezahlt werden, für nach dem 15. Juni 1991 der höhere Herstellungsbeitrag I.

Das Jahr 1997 wird nach neuesten Erkenntnissen deshalb als Grenze genannt, weil in dem Jahr der Landtag beschlossen hatte, dass die Verjährung von da an nur noch mit Satzung laufen soll. „Dadurch gibt es ein Risiko, dass die von 1991 bis 1997 verschickten Beitragsbescheide bereits verjährt waren“, sagt Frank Wichmann.

Dürfen nur diejenigen, die einen Widerspruch eingelegt haben, den Vergleich annehmen? Nein. Wer keinen Widerspruch eingelegt hat, weil er auf die öffentliche Erklärung des WWAZ vertraut hat, dass im Falle einer Verfassungswidrigkeit alle Bescheide aufgehoben werden, kann ebenfalls den Vergleich annehmen. Sollte die Verbandsversammlung dem Vergleichsangebot endgültig zustimmen, wird der WWAZ Formulare ausgeben, die Bürger für den „nachträglichen“ Widerspruch nutzen können.

Wer wegen fehlerhaften Bescheides Widerspruch eingelegt hat, dem werden die Fehler allerdings ohnehin korrigiert.

Muss das Vergleichsangebot angenommen werden? Nein. Der Vergleich ist ein Angebot des WWAZ. Wer keinen Vergleich mit dem WWAZ schließen möchte und Widerspruch eingelegt hat, bekommt einen Widerspruchsbescheid und kann dann klagen. Natürlich gibt es auch die Möglichkeit, die Beiträge gezahlt zu haben und es dabei bewenden zu lassen, ohne sich weiter um Vergleich, Klage, Widerspruch und so weiter zu kümmern.

Sollte das Bundesverfassungsgericht die Sache mit den Herstellungsbeiträgen für Altanschließer für rechtswidrig erklären, bekommen dann diejenigen, die den Vergleich angenommen haben, auch die andere Hälfte der Beiträge zurück? Nein. Mit dem Vergleich ist die Sache für beide Seiten abgeschlossen. WWAZ-Chef Jörg Meseberg sagt: „Dann ist der Rechtsfrieden hergestellt.“ Manche nennen das, den Spatz in der Hand halten.

Wer auf den Vergleich verzichtet, alles zurückhaben will und klagt, also auf die Taube auf dem Dach hofft, kann auch leer ausgehen. Der WWAZ sieht die Chancen für einen Erfolg bei Fifty-Fifty und bietet deshalb den „Spatz in der Hand“.

Hält die Interessengemeinschaft "WWAZ  Wir wollen alles zurück" an ihrem Weg zur Musterklage fest? Vorstandsmitglied Fred Frome sagt dazu ein klares Ja. Allerdings gab es erst in der vergangenen Woche, am 17. Februar, ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg, das die Erhebung der Herstellungsbeiträge für Altanschließer auf rechtlich sichere Füße stellt. IG-WWAZ-Anwältin Anke Thies beeindruckt das nicht: „Das Urteil bringt keine neuen Erkenntnisse, sondern bestätigt die bisher bekannte Rechtsprechung.“

Was passiert mit den Widersprüchen derer, die den Vergleich annehmen? Die Widerspruchsverfahren werden kostenfrei beendet.