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Ausgleichsbeiträge Stadt bietet Eigentümern Bonbon an

Wer ein Grundstück im Wolmirstedter Sanierungsgebiet "Stadtkern" besitzt, darf Ausgleichsbeiträge jetzt mit zehn Prozent Rabatt bezahlen.

Von Gudrun Billowie 30.09.2017, 01:01

Wolmirstedt l Wolmirstedt hat sich gemausert. Zur Wendezeit gab es marode Straßen und viele alte Häuser. Die Fassaden zeigten, das Baumaterial war knapp. Das Bild hat sich gewandelt. Die alten Häuser zeigen stolz und farbenfroh ihre Geschichte, die Straßen sind erneuert, Gehwege und Laternen auch. Nicht immer ist das Neue auf den ersten Blick erkennbar, denn manchmal wurde Kopfsteinpflaster wieder eingesetzt oder Altstadtpflaster verlegt. Absichtlich, denn Wolmirstedt will seine Ackerbürgerstadtgeschichte nicht verleugnen, sondern lediglich ins rechte Licht rücken, die Historie bewohnbar machen, auch für die nächste Generation.

Geholfen haben dabei Fördermittel der Stadt, des Bundes und des Landes Sachsen-Anhalt, Gelder, die ausschließlich in Sanierungsgebiete fließen. Als solches wurde der Wolmirstedter Stadtkern 1995 ausgewiesen, die Sanierung mit Hilfe dieser Mittel soll 2020/2021 abgeschlossen sein. Dann müssen Grundstückseigentümer sogenannte Ausgleichsbeiträge zahlen und das Prinzip dafür geht so: Sanierungsgebiete sind eben jene alten Kerne, die das Stadtbild prägen. In Wolmirstedt zählen dazu unter anderem der Boulevard, die Friedensstraße, die Schlossdomäne oder der Lustgraben. In diesem Kerngebiet nutzen viel mehr Menschen die Straßen, Wege, Laternen und das öffentliche Grün, als lediglich die Anwohner, es dient der Allgemeinheit. Deshalb müssen Anwohner keine Erschließungs- und Ausbaubeiträge bezahlen, anders als die Hausbesitzer in den Randgebieten. Sobald deren Straßen oder Gehwege neu hergerichtet werden, müssen sie sich finanziell daran beteiligen.

Dennoch kommen die Stadtkerngrundstückseigentümer nicht umhin, für das schöne Umfeld einen Obolus zu geben. Die Höhe orientiert sich allerdings nicht an den Sanierungskosten selbst, sondern an der Erhöhung des Bodenwertes des jeweiligen Grundstücks. Wie das berechnet wird, erklären Rathausmitarbeiter so: Die sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung ergibt sich aus dem Unterschied zwischen dem Bodenwert, der sich für das Grundstück ergeben würde, wenn eine Sanierung weder beabsichtigt noch durchgeführt worden wäre und dem Bodenwert, der sich für ein Grundstück durch die rechtliche und tatsächliche Neuordnung ergibt.

Heißt im Klartext: Olles Umfeld - geringer Bodenwert, schmuck saniertes Umfeld - höherer Bodenwert. Für die Differenz mal Grundstücksfläche müssen Eigentümer einen Ausgleichsbeitrag zahlen.

Sie kommen nicht umhin, aber die Stadt bietet ihnen ein Bonbon an. Wer vor dem Abschluss der Sanierung zahlt, bekommt Rabatt. Zehn Prozent erlässt die Stadt all jenen, die sich bis zum 30. April 2018 per Vertrag dazu bekennen. Alle anderen müssen nach Abschluss der Sanierung 2020/21 in voller Höhe zahlen. Die Stadt hofft, dass viele dieses Bonbon annehmen, denn auch Wolmirstedt profitiert davon. Die Einnahmen aus der vorzeitigen Ablöse fließen in voller Höhe wieder in private und öffentliche Investitionen im Sanierungsgebiet.

Rückfragen können Grundstückseigentümer an die Rathausmitarbeiterin Heike Pessel unter der Telefonnummer 039201/647 64 stellen.