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Badesee Konzept darf erstellt werden

Barleben darf ein Konzept erarbeiten, dass die Übertragung des Jersleber Sees auf einen privaten Träger vorsieht.

Von Sebastian Pötzsch 22.12.2019, 02:00

Barleben l Im Oktober war die Verwaltung mit ihrer ersten Version einer entsprechenden Beschlussvorlage gescheitert. Die Mitglieder des Finanzausschusses hatten damals dem Papier eine Abfuhr erteilt und um Nachbesserung gebeten. Zu unkonkret formuliert seien Angaben zum künftigen Pachtvertrag, es fehlten wichtige Details wie etwa Regelungen über die Zufahrten und den vielen Flächen in unterschiedlichen Eigentumsverhältnissen. Auch die Aufgaben des Betriebs Jersleber See seien nicht definiert und eine Umsetzung des Ganzen bis zur nächsten Sommersaison im Jahr 2020 einfach nicht zu schaffen.

Nun hatte die Verwaltung mit einer umfassenden Begründung ihrer Vorlage nachgelegt. Außerdem legte sie eine ausführliche Darstellung der verschiedenen Aufgabenbereiche am Jersleber See vor, so für die Bungalowsiedlung, den Campingplatz und für den Bereich Naherholung mit Strandbad. Auch die Formulierung des Grundsatzbeschlusses wurde auf Wunsch der Gemeinderäte in den Ausschüssen aktualisiert. So soll nicht mehr ein Pachtvertragskonzept erstellt werden, sondern ein „Konzept zur Übertragung der Aufgaben des Betriebes Jersleber See auf einen privaten Träger“.

Doch worum geht es der Verwaltung? Die Eigentumsverhältnisse am Jersleber See sind für Außenstehende nur schwer zu durchschauen. Es gibt Flächen, die gehören der Gemeinde Barleben, andere Flächen der Niederen Börde, Wolmirstedt sowie privaten Eigentümern. Der Betrieb des Erholungszentrums jedoch steht unter der Verantwortung Barlebens. So ist es durch Zweckvereinbarungen mit den betroffenen Gemeinden geregelt. Doch handelt es sich dabei um ein Verlustgeschäft. Die Zuschüsse wurden zwar im Zuge der Haushaltskonsolidierung der vergangenen Jahre erheblich reduziert, indem Einnahmen erhöht und Kosten gesenkt wurden. Dennoch schreibt der Jersleber See alljährlich rote Zahlen. Allein 2018 musste Barleben das Geschäft mit fast 60 000 Euro bezuschussen, ein Jahr zuvor waren es sogar fast 100 000 Euro mehr. Deshalb müssen Ideen her.

So ist seit Jahresbeginn eine Machbarkeitsstudie zur touristischen Vermarktung des Jersleber Sees geplant, welche über „Leader“, dem europäischen Förderprogramm „zur Entwicklung des ländlichen Raums“, gefördert werden sollte. Der entsprechende Antrag ist am 1. März beim Landesverwaltungsamt eingegangen, eine Bewilligung steht aus.

Doch die Verwaltung drückte auf die Tube: „Auf das Ergebnis der Studie sollte nicht gewartet werden“, hieß es in der Beschlussvorlage vom Herbst. Denn der Betrieb des Erholungscenters an einen privaten Träger sollte spätestens mit Beginn der Sommersaison 2020 über die Bühne gegangen sein. Dies betreffe alle Aufgaben mit Ausnahme der Bungalowsiedlung. Das sei bereits mit der Niederen Börde so vereinbart. Die Gemeinderäte dort hatten im November dem Ansinnen Barlebens bereits zugestimmt.

Wie die Gemeinde Barleben ist auch Halberstadt Betreiber eines Naherholungsgebietes. Am gleichnamigen See vor den Toren der Stadt gibt es ein Strandbad mit vielfältigen Sportmöglichkeiten auch außerhalb des Wassers wie Kleinfeldfußball, Beachvolleyball, Tischtennis sowie Angelmöglichkeiten. Ein Campingplatz ist ebenfalls vorhanden. Doch waren den Verantwortlichen die jährlichen Haushaltsausgaben für das Zuschussgeschäft zu hoch. Wie die Pressesprecherin der Stadt, Ute Huch, gegenüber der Volksstimme erklärt, wurde der Betrieb des Strandbades schon vor Jahren an ein städtisches Tochterunternehmen, die NOSA GmbH, übertragen. Gesellschafter sind unter anderem die Stadtwerke, die städtische Abwassergesellschaft sowie die kommunale Wohnungsgesellschaft. Der Betrieb des Campingplatzes allerdings wurde an einen privaten Betreiber verpachtet.

Mit dem während der jüngsten Gemeinderatssitzung in Barleben gefassten Grundsatzbeschuss kann nun ein Konzept erarbeitet werden. Allerdings, so wollen es die Lokalpolitiker, soll die gewünschte Machbarkeitsstudie konzipiert und das Ergebnis in den weiteren Entscheidungsprozess einfließen. Sollte das Papier darstellen, dass eine Betriebsübergabe an einen privaten Träger unter dem Gesichtspunkt der Kosteneinsparung möglich ist, müsste eine Ausschreibung auf den Weg gebracht, die Betriebsübergabe an einen neuen Träger im Gemeinderat beschlossen und ein entsprechendes Vertragswerk unterschrieben werden.

Das alles sollte übrigens ursprünglich bis zum kommenden Mai, dem Start der Sommersaison, passiert sein. Doch dieser Zeitplan ist vom Tisch.