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Elternbeiträge Spitzensatz beträgt 205 Euro

Die Niedere Börde hat eine neue Gebührensatzung für die Kindereinrichtungen. Die neuen Preise gelten ab März.

Von Vivian Hömke 16.02.2017, 00:01

Dahlenwarsleben l Durchschnittlich 53 Prozent der Restkosten, die nach Abzug der Zuschüsse von Land und Kreis übrig bleiben, übernimmt künftig die Gemeinde Niedere Börde. Die restlichen 47 Prozent müssen die Eltern schultern. Einen entsprechenden Beschluss hat der Gemeinderat am Dienstag in Dahlenwarsleben mit einer neuen Gebührensatzung gefasst. Das Gremium folgte damit einem Antrag der Bürgermeisterin, vom Grundmodell mit einer Verteilung von 50 zu 50 Prozent für beide Seiten abzuweichen. Genau genommen müssen Eltern ab dem 1. März in Krippe und Hort 45 Prozent der restlichen Platzkosten tragen.

In Zahlen bedeutet dies einen Spitzenwert von 205 Euro im Monat pro Kind für eine tägliche Betreuung von zehn Stunden (50 Stunden pro Woche). Damit steigt der Elternbeitrag um zehn Euro. Im Hort klettert der Höchstsatz für sechs Stunden täglich von 70 auf 81 Euro. Während die Gebühren in Krippe und Hort steigen, sinken sie im Kindergarten. Statt 175 Euro sind ab März 106 Euro für die Zehn-Stunden-Betreuung zu entrichten.

Wie die Verwaltung erläutert hatte, seien die Gesamtkosten im Vergleich zum vorherigen Kalkulationszeitraum 2013 „trotz deutlicher Einsparungen bei den Betriebshofstunden und der Ausstattung aufgrund der höheren Personalkosten gestiegen“. Zeitgleich seien jedoch die Zuweisungen von Land und Kreis deutlich stärker gestiegen als die Gesamtkosten, hieß es weiter. Dieser Effekt wirke sich allerdings nur im Bereich Kindergarten aus, erläuterte die Verwaltung. Der Kompromissvorschlag der Bürgermeisterin soll die Belastung für die Eltern mit Kindern in Krippe oder Hort geringer halten.

Im Namen des Elternkuratoriums der Niederen Börde lobte dessen Vorsitzende Stefanie List die neuen Regelungen bezüglich der Betreuungszeiten. Im Unterschied zur bisherigen Satzung haben Eltern künftig die Möglichkeit, für die Krippe oder den Kindergarten auch einen Betreuungsvertrag für vier, sieben oder neun Stunden und im Hort zusätzlich für drei oder fünf Stunden abzuschließen. „Das ist super angekommen bei den Eltern“, betonte Stefanie List.

Dass die Gemeinde ab März durchschnittlich 53 anstatt 50 Prozent der Restkosten übernimmt, sei mit der Kommunalaufsicht abgestimmt, erklärte Ratsvorsitzender Burkhard Wohlfarth (CDU) während der Sitzung. Gerhard Schmidt (CDU) bezeichnete die neue Gebührensatzung als „gangbaren Weg“, auch wenn die Lösung für einige Eltern „hart“ sei. „Wir sollten darauf achten, dass die Kosten nicht weiter steigen“, fügte er hinzu.