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Feuerwehr Fehlalarm kann richtig teuer werden

Eine neue Gebührenordnung für die Feuerwehr hat der Gemeinderat beschlossen. Damit werden die Gebühren den tatsächlichen Kosten angepasst.

Von Ariane Amann 23.10.2015, 23:01

Groß Ammensleben l In der jüngsten Sitzung des Gemeinderats war auch die Feuerwehr-Gebührensatzung ein Punkt auf der Tagesordnung. Diese Satzung wurde vor dem Beschluss am vergangenen Dienstag zuletzt vor zehn Jahren überarbeitet. Notwendig wurde die Neufassung durch das Altern und die Neuanschaffung von Fahrzeugen und Ausrüstung.

Bei der Neufassung, die der Gemeinderat am Dienstag beschlossen hat, sind einige Änderungen bei verschiedenen Kostenpositionen eingearbeitet.

Eines ist aber gleich geblieben: Einsätze im Fall von Bränden und anderen Katastrophen sind weiter kostenfrei. Rechnungen stellt die Feuerwehr nur für Einsätze wie Brandsicherheitswachen sowie solche Einsätze, die nicht unmittelbar der Gefahrenabwehr dienen. Wurde in der Fassung von 2005 bei den Personalkosten noch zwischen Einsatzleiter und Einsatzkraft unterschieden, gibt es ab sofort nur noch die Position „Einsatzkraft“, die unabhängig vom Dienstgrad mit 28 Euro pro Stunde und Person zu Buche schlägt. In der alten Fassung waren es nur 20 und 25 Euro.

Sind die Einsatzkräfte länger als vier Stunden ununterbrochen im Einsatz, fallen noch fünf Euro pro Person als Verpflegungspauschale an. Als Einsatzzeit gilt immer die Spanne von der Alarmierung der Wehr bis zum Wiederherstellen der Einsatzfähigkeit. Auch die Nachbereitung von Einsätzen samt möglicher Aufräum- und Reinigungsmaßnahmen zählt dazu.

Gestiegen sind wie die Personalkosten in den vergangenen zehn Jahren auch die Kosten für Ölbindemittel, das zum Beispiel bei Verkehrsunfällen benutzt wird, um auslaufendes Benzin und Öl an Fahrzeugen zu binden. Laut alter Satzung von 2005 kostete ein Sack mit 100 Litern 23 Euro, ab sofort stellt die Feuerwehr pro Sack 28,20 Euro in Rechnung.

Die Kosten für die Einsatzfahrzeuge sind beim Vergleich beider Satzungen zumeist drastisch gesunken: Ein Tragkraftspritzenfahrzeug kostete bislang im Einsatz 100 Euro pro Stunde, mit der neuen Satzung sind es nur noch 45 Euro. Noch größer ist der Unterschied beim Tanklöschfahrzeug 16/24: Bisher standen dafür 200 Euro pro Stunde auf der Rechnung, ab sofort sind es nur noch 24 Euro pro Einsatzstunde.

Fehlalarme wurden mit der Satzung von 2005 noch ausschließlich nach den eingesetzten Fahrzeugen und Personen berechnet, eine Position für Fehleinsätze per Pauschale gab es nicht. Mittlerweile kann die Wehr bei einem Fehlalarm immer einen Mindestbetrag in Höhe von 450 Euro in Rechnung stellen. Wenn die gesamten Kosten der Fahrzeuge und Einsatzkräfte jedoch nach der Gebührensatzung darüber liegen, steht auf der Rechnung der höhere Betrag.