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Landkreis Börde Ausbau von Straßen bald beitragsfrei?

Wolmirstedt bereitet sich darauf vor, dass die Straßenausbaubeiträge abgeschafft werden. Die Debatte könnte heiß werden.

Von Gudrun Billowie 25.11.2020, 00:01

Wolmirstedt l Wird die Straße vor der Haustür saniert, müssen sie Anlieger in der Regel mitbezahlen, einen finanziellen Beitrag leisten, einmalig einen Straßenausbaubeitrag entrichten. Der Griff in die Tasche kann tief sein, mehrere tausend Euro können gefordert werden. Nun sollen auch in Sachsen-Anhalt die Straßenausbaubeiträge abgeschafft werden. Noch ist das Gesetz nicht beschlossen, sind nicht alle Details klar. Doch womöglich schiebt dieses Gesetz den Kommunen einen Schwarzen Peter zu. Wie will Wolmirstedt damit umgehen?

Wahrscheinlich ist, dass die Straßenausbaubeiträge rückwirkend ab dem 1. Januar 2020 abgeschafft werden. Zählen soll dabei, wann die letzte Unternehmerrechnung eingegangen ist. Wird das Gesetz so beschlossen, muss sich Wolmirstedt daran halten.

Bauchschmerzen bereitet ein anderer Passus des Gesetzesentwurfs, und der betrifft die Straßenausbaumaßnahmen, die bis zum 31. Dezember 2019 beitragspflichtig geworden sind, für die aber noch keine Beiträge gefordert wurden. In diesem Fall kann die Kommune von den Anliegern Straßenausbaubeiträge fordern, muss aber nicht. Und dieses Kann bringt Wolmirstedt in die Klemme.

Konkret würden in Wolmirstedt drei Straßen unter diese Kann-Bestimmung fallen: die Jersleber Straße in Elbeu, die Hauptstraße in Farsleben und die Angerstraße/Gartenstraße in Wolmirstedt.

Die Jersleber Straße hat eine neue Straßenbeleuchtung bekommen, für die Hauptstraße in Farsleben hat die Stadt die Gehwege, Nebenanlagen und Beleuchtung erneuert, weiterhin die Gartenstraße und Angerstraße ausbauen lassen.

Die letzte Rechnung für diese drei Straßen wurde noch 2019 gestellt. Tritt dieses Gesetz wie geplant in Kraft, kann die Stadt Wolmirstedt insgesamt 436.200 Euro Straßenausbaubeiträge fordern. Doch Kann heißt nicht Muss. Es läge also im Ermessen der Stadt, für diese drei Straßen Ausbaubeiträge zu fordern. Oder auch nicht. Fordert Wolmirstedt die kompletten Beiträge, muss niemand Prophet sein, um zu wissen: Die Bürger wären darüber verärgert, würden auf die Kann-Bestimmung pochen. Die Stadt gerät in Erklärungsnot, unter Druck, muss die Folgen der Kann-Bestimmung ausbaden.

Verzichtet die Stadt jedoch auf diese Ausbaubeiträge, klafft ein noch größeres Loch im Stadthaushalt. Das Land füllt diese Lücke nicht. Und Wolmirstedt konnte bei der Planung dieser drei Ausbaumaßnahmen nicht wissen, dass die Straßenausbaubeiträge irgendwann fallen könnten.

Ein größeres Haushaltsloch würde alle Bürger betreffen, denn die Stadt braucht unter anderem Geld, um Grundschulen auszustatten, ein Schwimmbad zu betreiben oder beispielsweise ins Bahnhofsumfeld zu investieren.

Zwischen diesen Polen, dem drohenden Bürgerärger und dem drohenden Loch im Stadtsäckel, müssen die Stadträte einen vertretbaren Weg finden. Am Donnerstag, 3. Dezember, wird dieses Thema erstmal im Finanzausschuss öffentlich beraten, am 7. Deuember im Hauptausschuss.

Ein Kompromissvorschlag aus dem Rathaus liegt bereits vor. Die Verwaltung kann sich vorstellen, den Anliegern ein Viertel der Beiträge zu erlassen. Das würde die Anlieger merklich entlasten, aber trotzdem der Finanzsituation Wolmirstedts Genüge tun.

Ein Rechenbeispiel in der Beschlussvorlage macht die Dimension für den Einzelnen deutlich: Muss ein Anlieger zur neu ausgebauten Straße beispielsweise 3600 Euro beitragen und würden ihm 25 Prozent erlassen, müsste er noch 2700 Euro zahlen. Die verbleibenden 900 Euro gingen zu Lasten der Stadt.

Für Wolmirstedt würde der 25-Prozent-Erlass für die Jersleber Straße, die Hauptstraße und die Gartenstaße/Angerstraße konkret bedeuten, dass die Stadt statt der kalkulierten 436.200 Euro nur 327.100 Euro von den Anliegern bekommt, also auf 109.100 Euro verzichtet.

Ob der Landtag das Gesetz zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge tatsächlich noch in diesem Jahr festzurrt, ist unklar. Die Stadt möchte trotzdem wissen, wie sie mit der möglichen Kann-Bestimmung umgehen soll. Darüber soll möglichst der Stadtrat letzgültig am Donnerstag, 14. Dezember, befinden.