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Flüchtlinge Aufregung um neue Unterkünfte

Anerkannte Asylbewerber sollen umziehen und sich eine eigene Wohnung suchen. Entsprechende Schreiben verschickt der Landkreis derzeit.

Von Ariane Amann 16.02.2017, 23:01

Wolmirstedt l Sich eine eigene Wohnung zu suchen, sollte normalerweise ein Grund zur Freude sein. Für einige Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft in der Stadt und in weiteren vom Landkreis Börde angemieteten Wohnungen stellt diese Suche durchaus auch eine Schwierigkeit dar.

Angelika Rohde ist seit rund eineinhalb Jahren die Nachbarin von Maher Haidar und Hasan Alhabasch. Beide bekamen Ende Januar den Bescheid, sich eine eigene Wohnung suchen zu dürfen. Angelika Rohde stört sich an der Frist: bis zum 28. Februar. „Das ist viel zu wenig Zeit, und danach sollen die Jungs auf der Straße sitzen? Das kann nicht sein“, sagt sie empört.

Corinna Sladky, Fachdienstleiterin Migration beim Landkreis Börde, erklärt dazu: „Ja, die anerkannten Flüchtlinge können und sollen in eigene Wohnungen ziehen.“ Die Unterkünfte, die der Landkreis für die Asylbewerber gemietet hat, seien im Tagessatz teurer als Wohnungen, die von den nun anerkannten Bewerbern selbst angemietet werden. „Wir müssen die teuren Plätze reduzieren und wissen auch, dass dieses Verfahren schwerfällt“, sagt sie weiter. Allerdings sei es nicht so, dass schlagartig mit dem 1. März all diejenigen tatsächlich auf der Straße sitzen, die noch keine eigenen vier Wände vorweisen können. „Das ist nicht in unserem Sinne“, sagt sie. Es sei dann aber theoretisch möglich, den anerkannten Flüchtlingen eine andere Wohnung in Nutzung des Landkreises zuzuweisen. Ob diese in Wolmirstedt oder dem Wunschort liegt, könne jedoch nicht garantiert werden.

Zum Problem und den Einzelheiten der Wohnungssuche weiß Rüdiger Mages mehr, Bereichsleiter Leistung im Jobcenter Börde. Seine Behörde ist für die finanzielle Unterstützung der anerkannten Asylbewerber zuständig. „Kleine Wohnungen sind Mangelware, da ist es wirklich nicht leicht, etwas Passendes zu finden“, sagt er.

Allerdings hat er einen Tipp für diejenigen parat, die gut miteinander auskommen. „Wir begrüßen es ganz ausdrücklich, wenn sich Leute zu Wohngemeinschaften zusammenfinden, egal ob es um Asylbewerber oder andere Kunden des Jobcenters geht“, sagt er.

Einem einzelnen Kunden steht laut Jobcenter eine Wohnung von maximal 50 Quadratmetern zu, die im Monat mit Heizkosten rund 350 Euro kosten darf. Die Mitglieder einer Wohngemeinschaft dürfen nicht verwandt sein, dann summiert sich ihr Bedarf und wird nicht wie bei Familien mit einem geringeren Maßstab berechnet.

Konkret heißt das: „Einer Wohngemeinschaft mit zwei Personen steht rein rechnerisch eine Wohnung mit 100 Quadratmetern zu, die 700 Euro kosten darf. Selbstverständlich ist das unabhängig von der Nationalität“, erklärt Mages. Möglicherweise sei es leichter, gemeinsam größere Wohnungen zu finden als einzeln nach kleineren Wohneinheiten zu suchen.

Für Maher Haidar, Hasan Alhabasch und die anderen anerkannten Asylbewerber der Landkreis-Unterkünfte heißt das: Sie müssen sich tatsächlich eigene Wohnungen suchen, können das aber gemeinsam tun.