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Gebühren Friedhofsgebühren wurden nachgebessert

Die Gebühren in Wolmirstedt wurden neu kalkuliert. Ab 2018 gelten neue Regelungen. Von den Ortschaftsräten und Ausschüssen kam Kritik.

Von Gudrun Billowie 25.11.2017, 00:01

Wolmirstedt l Die Friedhofsgebühren wurden in der Verwaltung neu kalkuliert. Das war vor allem deshalb notwendig geworden, weil sich die Bestattungskultur in den vergangenen Jahren stark verändert hat. Erdbestattungen werden kaum noch vorgenommen, nachgefragt sind vor allem anonyme Urnenbestattungen und die Beisetzung in einer Urnengemeinschaftsanlage.

Zahlen zeigen, dass 2016 niemand in einem Erdreihengrab bestattet wurde, dafür 39 Verstorbene in der Urnengemeinschaftsanlage ihre letzte Ruhe fanden und die Urnen von 46 Verstorbenen in der anonymen Urnengemeinschaftsanlage ihren Platz fanden.

Das hat Folgen für die gesamte Friedhofskultur, da die Urnenfelder viel weniger Platz benötigen als die Einzel- und Doppelgrabstätten. Damit wachsen auf den Friedhöfen die Flächen, auf denen keine Gräber angelegt sind. In Farsleben sind das sogar 30 Prozent, auf allen Friedhöfen der Stadt zusammengenommen bleibt ein Fünftel der Fläche frei.

Diese freien Flächen werden nicht auf die Gebührenzahler umgelegt. Sie gelten als sogenannter grünpolitischer Wert, die Kosten dafür und auch für die Kriegsgräber werden von der Allgemeinheit getragen. Hintergrund ist, dass ein Friedhof auch als grüne Lunge einer Gemeinde gilt, sich ähnlich wie ein Park zum Spazierengehen eignet. Die Stadt hat also nur die tatsächlich genutzte Fläche und die wirklich erbrachten Leistungen für die Bestattungen für ihre Kalkulation herangezogen. Dafür fallen rund 200.000 Euro an.

Diese Summe ist über die Jahre stabil, aufgrund der genauen Kalkulation wurde sie jedoch anders aufgeteilt. Dabei stieß den Stadträten jedoch sauer auf, dass für ein Doppelwahlgrab statt bisher 1408 Euro ab 2018 insgesamt 3430 Euro fällig wären. Rudolf Giersch (FUWG) schlug vor, dass ein Doppelwahlgrab nur doppelt so viel wie ein einzelnes Wahlgrab kosten solle. Auch Fritz-Georg Meyer (CDU) mahnte an, die Gebühren nicht ins Unermessliche zu treiben. „Es gibt Familien, die wollen gemeinsam beerdigt werden. Das soll nicht an materiellen Dingen scheitern.“

Die Verwaltung hatte bereits reagiert und neu kalkuliert, da ähnliche Empfehlungen schon im Glindenberger Ortschaftsrat vorgebracht wurden. Nach der Neujustierung wurden die Kosten des Doppelwahlgrabes entgegen des ersten Vorschlages auf 2490 Euro gesenkt. Dafür wurden die Gebühren auf die meisten anderen Grabstätten umgelegt, damit am Ende wieder die 200.000 Euro in die Kasse kommen.

Stirbt ein Mensch, ist es mit den Gebühren allerdings nicht getan. Es fallen Kosten für die eigentliche Bestattung an, für die Trauerhallennnutzung oder auch die Träger bei den Beisetzungen. Außerdem ist jährlich eine Friedhofsunterhaltungsgebühr fällig. Damit werden die laufenden Kosten für die Grünpflege der Anlagen, Wasser und Strom abgegolten. Diese Gebühr betrug bisher 40 Euro im Jahr und soll auf 34 Euro pro Jahr gesenkt werden. Das letzte Wort über die neue Friedhofsgebührensatzung gebührt dem Stadtrat.