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Gemeinderat Friedhofsgebühren neu kalkuliert

Die Verwaltung der Niederen Börde hat die Friedhofsgebühren neu kalkuliert. Das sorgte im Hauptausschuss für Aufregung.

Von Vivian Hömke 25.11.2016, 00:01

Jersleben l Neben der Friedhofssatzung der Niederen Börde hat die Verwaltung auch die dazugehörige Gebührensatzung überarbeitet. Während der Hauptausschuss bezüglich der allgemeinen Satzung während seiner jüngsten Sitzung am Dienstag in Jersleben keine Einwände hatte, hagelte es zur neuen Kostenkalkulation massive Kritik.

„Für mich ist das der Hammer – an Pietätlosigkeit nicht zu überbieten“, schimpfte Gerhard Schmidt (CDU). „Der Rücken der Bürger ist nicht so breit, wie Ihr annehmt“, sagte er in Richtung Verwaltung. Für besonderen Anstoß im Satzungsentwurf sorgte bei mehreren Ausschussmitgliedern die neue Gebühr für eine Doppelwahlgrabstätte. Kostete diese bisher 1454 Euro, sollen laut Vorschlag der Verwaltung künftig 3478 Euro dafür bezahlt werden – also mehr als doppelt so viel.

„Das ist skandalös, ich bin zutiefst verunsichert und negativ beeindruckt. Das können wir den Bürgern nicht zumuten“, betonte Gerhard Schmidt. Seiner Ansicht nach würden die Friedhöfe veröden, „weil sich niemand mehr eine Doppelgrabstätte wird leisten können“, fügte er hinzu. Dieser Meinung schloss sich auch Burkhard Wohlfarth (CDU) an. Die neue Kalkulation sei kontraproduktiv. „Wir befördern damit den Trend zur Urnenbeisetzung. Wir haben Friedhöfe, die größtenteils brachliegen. Das, was belegt ist, muss die Gemeinde nicht pflegen“, sagte er. Die Kalkulation sei für ihn nicht nachvollziehbar.

Daran schienen auch die Erklärungen von Finanzverwaltungsmitarbeiterin Anja Milowski wenig zu ändern. Sie erläuterte, dass zur Berechnung eine neue Kalkulationssystematik verwendet worden und die Höhe der Gebühren abhängig von der Fläche der Grabstätte sei. „Die jetzige Kalkulationssystematik ist transparent und nachvollziehbar“, sagte Anja Milowski. „Eine Doppelgrabstätte ist genau doppelt so teuer wie eine Einzelgrabstätte“, nannte sie als Beispiel. „Günstiger“, fügte sie hinzu, „kriegen Sie das kalkulatorisch nicht begründet“.

Burkhard Wohlfarth schlug alternativ vor, die Gebühren für Erdbestatttungen auf ein ähnliches Level zu bringen wie in umliegenden Kommunen und nannte als Beispiel Haldensleben. Eine Einzelwahlgrabstätte kostet dort 1110 Euro, eine Doppelwahlgrabstelle 2290 Euro. Für die Niedere Börde schlug Burkhard Wohlfarth vor, die Gebühren für die Einzelwahlgrabstätte für Kinder bis fünf Jahre, für eine Urnengrabstätte und die anonyme Urnengemeinschaftsanlage so zu belassen wie bisher, den Preis für ein Einzelgrab für Personen ab fünf Jahre auf 1400 Euro und für ein Doppelgrab auf 2000 Euro zu setzen, um so die drastische Erhöhung zu vermeiden. Bürgermeisterin Erika Tholotowsky (parteilos) sagte, sie werde prüfen, ob dies grundsätzlich möglich wäre.

Der Hauptausschuss will am Dienstag, 6. Dezember, noch einmal über das Thema beraten. Auch in den Sitzungen der Ortschaftsräte soll die Friedhofs- und Friedhofsgebührensatzung Gegenstand sein. Der Gemeinderat der Niederen Börde kommt dann das nächste Mal am Dienstag, 13. Dezember, zusammen.