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Grundstück Sanierungsarbeiten können gefördert werden

Häuselbauer können noch bis Ende 2017 Sanierungsarbeiten an ihrem Haus fördern lassen. Je nach Maßnahme variiert die Förderungshöhe.

Von Vivian Hömke 07.10.2016, 18:00

Barleben l Grundstückseigentümer im Barleber Ortskern können Sanierungsarbeiten an ihrem Haus fördern lassen. Darüber informiert die Verwaltung in einer Pressemitteilung. Demnach würden 15 bis 40 Prozent der Investitionskosten für beispielsweise Dacheindeckungen, den Austausch von Fenstern und Türen, die Fassadenerneuerung oder die Sanierung von straßenseitigen geputzten Mauern übernommen werden. „Die für das Ortsbild von Barleben besonders typischen straßenbegleitenden Bruchsteinmauern können sogar mit bis zu 60 Prozent der Baukosten gefördert werden“, informiert Pressesprecher Thomas Zaschke. Für einen „zur Erhaltung und Pflege des Ortsbildes erforderlicher und von der Gemeinde bestätigter städtebaulicher Mehraufwand“ sei eine komplette Übernahme der Kosten möglich, heißt es weiter.

Seit 2014 wurden mit vielen Grundstückseigentümern im Barleber Ortskern Vereinbarungen über die Zahlung des sogenannten Ablösebetrages getroffen. „Damit verfügt die Gemeinde über Finanzmittel, um einerseits die noch vorhandenen städtebaulichen Missstände im öffentlichen Bereich zu beseitigen und um andererseits die Eigentümer weiterhin bei der Sanierung ihrer Gebäude zu unterstützen“, erläutert Zaschke. Jedoch sei absehbar, dass die städtebauliche Sanierung im Ortskern nicht mehr unbegrenzt weitergeführt wird. „Nach Aufhebung der Sanierungssatzung werden diese Möglichkeiten zur Förderung nicht mehr bestehen“, betont der Pressesprecher. Noch bis Ende 2017 können sich Grundstückseigentümer im Barleber Ortskern Erneuerungen an ihren Häusern fördern lassen.

Interessenten können sich an das Bauamt in Barleben wenden. Ansprechpartnerin ist Kathrin Eckert, Telefon: 039203/565 26 21, E-Mail: katrin.eckert@barleben.de