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Kitagebühren Rat stimmt knapp für 30 Prozent

Mit elf Ja- zu zehn Nein-Stimmen hat der Barleber Gemeinderat die Gebührensatzung für die Kindereinrichtungen beschlossen.

Von Vivian Hömke 04.02.2017, 00:01

Barleben l Es war eine sehr knappe Entscheidung. Mit elf zu zehn Stimmen hat der Gemeinderat am Donnerstagabend eine neue Gebührensatzung für die Kindereinrichtungen in Barleben beschlossen. Viele verschiedene Anträge und Meinungen waren der Abstimmung, auch in den vorherigen Ausschüssen und Ortschaftsratssitzungen, vorausgegangen. „Das Thema wurde in allen Gremien sehr kontrovers diskutiert“, resümierte Gemeinderatssitzender Ulrich Korn (CDU).

Seine Fraktion hatte am Donnerstag einen mehrteiligen Änderungsantrag zum vorliegenden Beschlussentwurf gestellt, der letztendlich die knappe Mehrheit fand. Demnach soll der Kostendeckungsbeitrag für die Eltern auf maximal 30 Prozent steigen und der Spitzentarif in der Krippe (Zehn-Stunden-Betreuung am Tag) nicht mehr als 240 Euro pro Kind im Monat betragen.

Einen sehr ähnlichen Antrag stellte auch die Fraktion FWG/ Piraten. Sie wollte eine Kostenkalkulation der Kinderbetreuungsgebühren, die auf einem Elternanteil von durchschnittlich 30 Prozent der umlagefähigen Kosten beruht. Mit der Begründung des Ratsvorsitzenden, der CDU-Antrag sei der am weitesten führende, wurde über den FWG/ Piraten-Antrag nicht abgestimmt. Die Fraktion stimmte dann trotz eines Gegen-Appells von Bürgermeister Franz-Ulrich Keindorff (FDP) zusammen mit der CDU-Fraktion für deren Antrag.

Dieser beinhaltet neben dem Kostendeckungsbeitrag von höchstens 30 Prozent auch eine Evaluierung der Gebührensatzung nach der Erneuerung des Kinderförderungsgesetzes des Landes, die Einrichtung einer Beratungsstelle für Zuwendungsberechtigte sowie die flexible Gestaltung der wöchentlichen Betreuungszeit durch die Eltern. Was den Hort angeht, stimmte der Gemeinderat im Rahmen des Beschlussentwurfes mehrheitlich für die Variante 1 (vier Stunden: 40 Euro, sechs Stunden: 60 Euro) und damit gegen den Wunsch der Gemeindeelternvertretung.

Bürgermeister Keindorff kündigte nach der Abstimmung über die Gebührensatzung an, Widerspruch einzulegen. „Die Finanzierung ist nicht umsetzbar“, begründete er sein Vorhaben. Mit der Festsetzung der Elternbeiträge auf 30 statt 40 Prozent würde die Gemeinde jährlich rund 233 000 Euro weniger einnehmen.

Nun kommt die Beschlussvorlage über die Gebührensatzung für die Kindereinrichtungen in Barleben im Gemeinderat noch einmal auf den Tisch. Stimmt erneut eine Mehrheit für die geänderte Version mit 30 Prozent, würde der Widerspruch des Bürgermeisters zur Entscheidung in nächster Instanz an die Kommunalaufsicht weitergereicht werden.

Bis zu einer endgültigen Entscheidung bleibt vorerst die alte Gebührensatzung bestehen. Diese beruht auf einer Kalkulation von durchschnittlich 20 Prozent der umlagefähigen Kosten.