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Petitionsausschuss Kein Fahrverbot für Lkw durch Colbitz

Ein Durchfahrtsverbot für Lkw durch Colbitz wird es wohl nicht geben. Der Petitionsausschuss des Landtages hat eine Eingabe abgelehnt.

Von Burkhard Steffen 25.02.2016, 00:01

Colbitz l Im Namen vieler leidgeprüfter Anwohner der Gardelegener Straße in Colbitz hatten sich Elke und Hans-Jürgen Schwandt an den Petitionsausschuss des Landtages gewandt. Sie schilderten darin die Auswirkungen des Schwerlastverkehrs, der trotz der möglichen Umgehung auf dem fertiggestellten A14-Teilstück weiterhin die Ortsdurchfahrt Colbitz nutzt.

„Der Petitionsausschuss empfiehlt dem Landtag, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil ihrem Begehren nicht entsprochen werden kann“, heißt es in dem Schreiben, das die Eheleute jetzt zugestellt bekamen. „Die Anordnung eines Durchfahrtsverbotes für Lkw wäre nur gerechtfertigt, wenn die Beeinträchtigungen des fließenden Verkehrs und die negativen Auswirkungen hierdurch zu einer Gefahrenlage führen, die das allgemeine Risiko für wichtige Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit und Eigentum objektiv erheblich übersteigt und in Abwägung mit den Interessen aller Verkehrsteilnehmer verhältnismäßig ist“, lautet die Begründung.

Der Petitionsausschuss verweist dabei auch auf eine bereits erfolgte Reduzierung der Verkehrsmengen seit Freigabe des Autobahnabschnittes, der als Ortsumgehung genutzt werden kann.

Dabei werden auch Zahlen genannt. So seien vor der Eröffnung des A14-Teilstückes durchschnittlich 13 553 Fahrzeuge in 24 Stunden erfasst worden. Davon 1629 Lkw über 3,5 Tonnen. Bei einer Zählung im Jahr 2015 wurden noch durchschnittlich 9837 Kraftfahrzeuge in 24 Stunden gezählt. Dabei betrug der Anteil des Schwerlastverkehres 1227 Fahrzeuge.

„Das entspricht einer Reduzierung um 3716 Fahrzeuge und 402 Lkw täglich, also knapp 30 Prozent“, heißt es in dem Antwortschreiben des Petitionsausschusses, „für das erste Halbjahr 2016 wurde bei der Landesstraßenbaubehörde eine Verkehrszählung auch auf dem Teilstück der BAB A14 bei Colbitz angeregt.“

Der Petitionsausschuss geht davon aus, dass sich „die verkehrliche Wirksamkeit der Ortsumfahrung Colbitz im Zuge der A14 mit dem Bau der nördlich und südlich angrenzenden Abschnitte deutlich erhöhen wird“. „Die Planungen für diese Abschnitte sind abgeschlossen und es wird intensiv an der Baurechtschaffung gearbeitet. Erst wenn der Lückenschluss in größerem Maße hergestellt ist, kann von dieser Seite aus von weiteren Entlastungen für die L29 ausgegangen werden.“

Die Bundesstraße 189 war mit Freigabe des A14-Teilstückes zwischen den beiden Anschlussstellen zur L29 herabgestuft worden.

In der vom Vorsitzenden des Petitionsausschusses, Hans-Joachim Mewes (Die Linke), unterzeichneten Beschlussempfehlung wird auch auf Schäden an den Häusern in der Gardelegener Straße eingegangen. „Sofern es an Häusern von Anliegern nachweislich Beschädigungen gibt, für die Erschütterungen durch den Verkehr ursächlich sind, ist dies durch die Geschädigten durch Gutachten zu belegen. Schadenersatzansprüche sind gegenüber dem Baulastträger geltend zu machen.“

„Wir sind natürlich enttäuscht, hatten uns von den Abgeordneten im Petitionsausschuss mehr Unterstützung bei der Verbesserung unserer Situation versprochen“, reagiert Hans-Jürgen Schwandt, „wir werden uns jetzt weitere Schritte überlegen.“