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Rederecht Barleber Gemeinderat gewinnt Klage

Gemeinderat Edgar Appenrodt hat eine Klage gegen die Geschäftsordnung des Barleber Gemeinderates gewonnen. Er hatte Rederecht eingeklagt.

Von Vivian Hömke 20.12.2018, 00:01

Barleben l Mit einer Änderung der Geschäftsordnung hatte der Gemeinderat vor gut zwei Jahren per Mehrheitsbeschluss das Rederecht seiner Mitglieder stark eingeschränkt und damit bei einigen Mandatsträgern für Empörung gesorgt. Edgar Appenrodt (FWG/ Piraten) hatte daraufhin Klage eingereicht – und hat nun Recht bekommen.

Das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg stellte in einem Normenkontrollverfahren fest, dass der geänderte Paragraf nicht gesetzeskonform ist. Demnach stand den Fraktionen seit dem Beschluss vom 29. September 2016 nur noch eine sowohl zeitlich als auch personell begrenzte Anzahl von Redebeiträgen in den Gemeinderatssitzungen zu.

Fraktionen mit vier bis acht Mitgliedern hatten nur noch maximal sechs Minuten Redezeit, Fraktionen mit zwei bis drei Mitgliedern sowie fraktionslose Ratsmitglieder maximal drei Minuten. Dabei wurde pro Redner von einer Redezeit von drei Minuten ausgegangen. „Unsere Fraktion durfte beispielsweise nur noch zweimal pro Tagesordnungspunkt reden. Aber auch jede noch so kurze Anfrage und jeder Antrag wurde als Drei-Minuten-Wortmeldung gewertet“, kritisierte Edgar Appenrodt im Volksstimme-Gespräch.

Dies galt für Themen, die zuvor bereits in einem Ausschuss vorberaten worden waren. Dort galten die Einschränkungen zwar nicht – doch nicht alle Gemeinderatsmitglieder sind auch Mitglied in einem der Fachausschüsse. Manche Ratsmitglieder seien in den Gemeinderatssitzungen gar nicht mehr zu Wort gekommen, das im Kommunalverfassungsgesetz garantierte Antrags- und Anfragerecht war beschnitten worden, sagte Appenrodt.

„In anderen Parlamenten bekommen Fraktionen je nach Stärke eine bestimmte Redezeit, die sie selbst ausfüllen können. Oder die Zeit pro Redner wird limitiert. Dagegen ist auch nichts einzuwenden“, fügte der Fraktionsvorsitzende der FWG/ Piraten hinzu. Aber „sowohl die Anzahl der Wortmeldungen als auch die Redezeit in einer solchen Form einzuschränken, wurde als nicht gesetzeskonform beurteilt.“

Deshalb gilt nun wieder die vorherige Regelung: In Paragraf 8 der alten Geschäftsordnung von 2014 heißt es: „Die Redezeit soll in der Regel drei Minuten nicht überschreiten. Dabei sind Wortmeldungen auf das Wesentliche zu beschränken. Jeder Redner soll sich je Tagesordnungspunkt auf zwei Wortmeldungen beschränken.“