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Rückzahlung Barleben erstattet Kita-Beiträge

Aus formellen Gründen war die Kita-Satzung für Barleben aus dem Jahr 2015 nicht rechtens. Die Eltern erhalten Beiträge zurück.

Von Vivian Hömke 26.10.2018, 01:01

Barleben l Schon lange warten die Eltern darauf, nun erhalten die ersten ihre im Jahr 2015 zu viel gezahlten Beiträge für die Betreuung ihrer Kinder in den Barleber Tagesstätten zurück. Wie die Gemeindeverwaltung per Pressemitteilung bekannt gibt, werden die Beiträge auf der Grundlage der Beitragssatzung von 2013 neu berechnet.

Ein Zahlenbeispiel: Im Kindergarten haben Eltern im Jahr 2015 für eine Betreuungszeit von 50 Stunden pro Woche 140 Euro im Monat gezahlt, 2013 galt ein Beitragssatz von 115 Euro. In der Krippe waren es 2015 monatlich 180 Euro für einen 50-Stunden-Platz in der Woche, 2013 lag der Satz bei 120 Euro im Monat.

Die alten Beitragsbescheide seien aufgehoben worden, und die Differenz werde nun erstattet. „Die Eltern müssen dafür nicht tätig werden“, erklärt Birgit Lehmann, Bereichsleiterin Bürgerservice, „jeder einzelne Bescheid wird bearbeitet“. Dies nehme jedoch einige Zeit in Anspruch, auch wenn die ersten Erstattungen bereits gezahlt worden seien. Seit April sei die Verwaltung mit den neuen Bescheiden und den Rückerstattungen beschäftigt.

„Um die Angelegenheit dennoch möglichst zügig abzuschließen, hat der Bürgermeister die Entscheidung getroffen, dass sich die zuständige Mitarbeiterin an einem Tag in der Woche ausschließlich mit der Bearbeitung der Beitragsbescheide beschäftigt“, informiert Gemeindesprecher Thomas Zaschke. Ab November solle Birgit Lehmann von einer weiteren Mitarbeiterin, die während der Sommersaison am Jersleber See gearbeitet hat, unterstützt werden.

Grund für die Rückerstattung der Beiträge ist ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Magdeburg aus dem Jahr 2017. Rückblick: Zum 1. Januar 2015 war in Barleben eine neue Kita-Beitragssatzung verabschiedet worden. Laut Kinderförderungsgesetz hätte vorher die Gemeindeelternvertretung zur geplanten neuen Satzung und den damit verbundenen Beitragserhöhungen angehört werden müssen.

Eine solche Gemeindeelternvertretung gab es zu diesem Zeitpunkt in Barleben jedoch noch gar nicht, sie wurde erst einige Monate später gegründet. Die Kommunalaufsicht akzeptierte die neue Beitragssatzung deshalb nicht, der damalige Bürgermeister Franz-Ulrich Keindorff ging in Widerspruch, der Landkreis lehnte den Widerspruch ab. Der Bürgermeister ging daraufhin in Berufung. Das Verwaltungsgericht fällte schließlich das Urteil, dass die Satzung nicht rechtskonform ist.