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Schrebergarten Rollrasengärten bedrohen den Pachtzins

Wie passen Rollrasen und der Pachtzins zusammen? Dieser Frage sieht der Kreisverband der Kleingärtner Wolmirstedt entgegen.

Von Gudrun Billowie 29.09.2020, 01:01

Wolmirstedt l Harzfeuer, Gravensteiner und Renekloden - Kleingärtner wissen, das sind Tomaten-, Apfel und Pflaumensorten. Mit ihnen versorgten sich Familien noch zu DDR-Zeiten, doch seit der Wende hat sich das Kleingartenwesen verändert. Immer mehr Menschen möchten sich immer weniger aus dem Garten versorgen, sondern die Parzellen vor allem zur Erholung nutzen. Gegen diesen Trend stemmen sich Armin Bartz und der Kreisvorstand der Kleingärtner. Nicht aus Schikane und weil sie diesen Pächtern die Ruhe auf dem Rasen nicht gönnen, sondern weil sie für alle Kleingärtner unbedingt den niedrigen Pachtzins erhalten wollen. Doch dabei brauchen sie Unterstützung.

Derzeit zahlen Kleingärtner für ihre Parzellen eine jährliche Pacht von etwa sechs bis zwölf Cent pro Quadratmeter. „Wir wollen Bodeneigentümern auch keine Angriffsfläche bieten, diesen Pachtzins zu erhöhen“, macht Armin Bartz deutlich. Deshalb pocht er in den 42 Vereinen, die dem Kreisverband angehören, zunehmend darauf, die Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes durchzusetzen. Das heißt: Rasenfetischisten haben in einem Kleingarten nichts zu suchen. „Wer alle Bäume fällt und Rollrasen auslegen lässt, passt bei uns einfach nicht in die Kleingartenstruktur.“

Kann sich der Kleingartenverband solch rigoroses Vorgehen leisten? Schließlich schlagen sich Gartenvereine immer wieder mit leerstehenden Gärten herum, in denen allein das Unkraut wuchert. Sollte also nicht jeder potenzielle Pächter willkommen sein, ganz gleich, wie er die Parzelle nutzt? Dagegen wehrt sich Armin Bartz. Er setzt sogar verstärkt auf konsequente Führung durch die Vorstände. „Es gibt einen Zusammenhang zwischen lascher Führung durch die Vereinsvorstände und Problemen in den Gartenanlagen“, sagt er, „Wir haben die Erfahrung gemacht: Je schlapper die Disziplin, umso mehr Leerstand gibt es.“ Dort, wo gefordert wird, die Grundregeln des Bundeskleinartengesetzes einzuhalten, sind alle Gärten belegt.

Um Kleingärten in ihrem ursprünglichen Sinne zu bewirtschaften, sieht er vor allem die Vorstände der Vereine in der Pflicht. „Wer einen Garten pachtet, muss sofort eine gültige Satzung bekommen.“ Weiterhin sollen Neugärtnern Fachberater zur Seite stehen. „Die gibt es in jedem Verein, der mehr als fünf Vorstandsmitglieder hat, aber oft stehen sie nur auf dem Papier.“

Beratung sei zunehmend wichtiger, denn viele Neugärtner sind noch nicht mit der Materie vertraut, müssen sich erst an den Kreislauf von Säen, Pflanzen, Pflegen und Ernten herantasten. Das sei unumgänglich, denn um als Kleingarten zu gelten, muss ein Drittel der Fläche dem Obst- und Gemüseanbau dienen. Der Lohn ist sogar sehr lecker: Vitamine aus dem eigenen Garten, bio, frisch und regional.

Damit Kleingärtner und der Verein ausprobieren können, ob sie zueinander passen, werden neue Pachtverträge zunächst nur befristet für ein Jahr abgeschlossen. „Es gibt eine Probezeit, wie in der Arbeitswelt“, vergleicht Armin Bartz. In dieser Zeit kann von beiden Seiten gekündigt werden, ohne dass lange Streitigkeiten folgen. Das heißt: „Wer eine Parzelle ausschließlich als Rasenfetischist nutzt, kann auch nach drei Monaten wieder draußen sein.“

Weiterhin habe sich gezeigt, dass es für die Vereine wichtig sei, eine Kaution zu fordern. Die kann bei Bedarf dazu dienen, einen Garten von Unrat zu beräumen, falls Pächter sich aus dem Staub machen.

Doch selbst wenn alle Bemühungen fruchten: Ein Kleingarten erfordert kontinuierliche Arbeit und die können und wollen nicht mehr so viele Menschen aufbringen. Deshalb sei es wichtig, so Bartz, dass Vereine ein Konzept für die Zukunft entwickeln, ob Gärten nur noch in bestimmten Bereichen neu vergeben werden. Stellt sich heraus, dass gärtnerische Nutzung in einem Verein überhaupt keine Rolle mehr spielt, wird der Kreisverband handeln. „Dann geben wir die Fläche an den Bodeneigentümer zurück.“

Armin Bartz jedenfalls schwört auf die Möglichkeiten, die ein Kleingarten bietet: „Man kann sich an die Grundregeln halten und trotzdem frei entfalten.“