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Sturmschäden Colbitzer Friedhof bleibt gesperrt

Der Friedhof in Colbitz bleibt teilweise gesperrt. Er war durch das Unwetter am 22. Juni stark in Mitleidenschaft gezogen worden.

04.07.2017, 23:01

Colbitz l Vom Ausmaß der Schäden machte sich Pfarrer Dieter Kerntopf vor Ort ein Bild. „Das Unwetter vom 22. Juni hat auf dem Colbitzer Friedhof so stark gewütet, dass zwei Eichen und eine Kiefer umgefallen sind. Außerdem sind zwei Akadien derart beschädigt, dass sie umzufallen drohen. Aus diesem Grund mussten Teile des Friedhofes gesperrt und das Betreten in diesem Bereich untersagt werden“, berichtet Dieter Kerntopf.

Dies betreffe neben einer Reihe von Gräbern auch die Sammelstelle für den Abfall. In diesem Bereich sei es zurzeit gefährlich, weil die Gefahr weiterer umstürzender Bäume groß sei, weiß der Pfarrer.

Der Auftrag zur Beseitigung der umgestürzten Bäume und das Freilegen der darunter liegenden Gräber ist erfolgt. „Wann die erforderlichen Arbeiten durch die Firma in Angriff genommen werden können, wird sich erst in den nächsten Tagen entscheiden, weil die Auftragslage insgesamt sehr groß ist“, macht Kerntopf deutlich.

In einem zweiten Schritt müssen dann alle Bäume auf Standsicherheit überprüft werden. Anträge für bisher nicht umgefallene Bäume, die jedoch umzufallen drohen, sind an den Bereich Umwelt bei der Verbandsgemeinde gestellt. Nach erfolgter Genehmigung werden diese dann auch beseitigt.

Gleichzeitig informiert Kerntopf darüber, dass laut Friedhofsordnung die Haftung durch höhere Gewalt durch den Friedhofsträger ausgeschlossen sei. Im Paragrafen 29 heißt es: „Der Friedhofsträger haftet nicht für Schäden, die durch nicht ordnungsgemäße Benutzung des Friedhofes, seiner Anlagen und Einrichtungen, durch dritte Personen, durch Tiere oder durch höhere Gewalt entstehen. Dem Friedhofsträger obliegen keine besonderen Obhuts- und Überwachungspflichten.“

Ein Herantreten an den Abfallhaufen sei zurzeit ebenfalls nicht möglich. „Wir bitten darum, dass bis zur Schaffung einer neuen Ablagemöglichkeit durch Container anfallender Abfall mit nach Hause genommen wird. Wir bemühen uns, schnell eine Lösung hierfür anzubieten“, wirbt der Pfarrer um Geduld.

Er verweist zudem darauf, dass die Arbeiten aus versicherungsrechtlichen Gründen nur durch eine Firma geleistet werden dürfen. „Ehrenamtliche Tätigkeit für diese Beseitigungsarbeiten ist aus versicherungsrechtlichen Gründen seitens unserer Landeskirche verboten worden“, erklärt Kerntopf.