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Verkehr Ampel wird abgebaut, Tempolimit bleibt

Die Ampelanlage zwischen Farsleben und Zielitz (Landkreis Börde) ist seit zwei Jahren außer Betrieb.

Von Detlef Eicke 19.02.2020, 10:00

Zielitz l Spaziergänger, Wanderer, Fahrradfahrer oder Anlieger: Alle, die die Kreisstraße zwischen Farsleben und dem Kaliwerk Zielitz überqueren möchten, sind insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten zu höchster Aufmerksamkeit gefordert: Schuld daran ist eine Ampelanlage, die seit gut zwei Jahren außer Betrieb ist, sagt der Zielitzer Volker Küster. Hinzu komme, dass sich nicht jeder Kraftfahrer im gefährdeten Bereich an die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung halte, fügt der 71-Jährige an.

Auf einer Strecke von 200 Metern gilt ein Tempolimit von 70 km/h. Genau in der Mitte fristet eine Ampel ihr kümmerliches Dasein. Seit mehr als zwei Jahren ist sie außer Betrieb. Ein Umstand, der Volker Küster sauer aufstößt. Seinerzeit habe er ein Mitglied im Zielitzer Gemeinderat über den Zustand der Ampel in Kenntnis gesetzt und um Abhilfe gebeten. Das Ratsmitglied habe Unterstützung in dieser Angelegenheit versprochen. Bis heute jedoch sei augenscheinlich keine Bewegung in diese Angelegenheit gekommen, denn noch immer müssen Straßen-, Fahrrad- und Fußgängerverkehr ohne jegliche Ampelregelung klarkommen.

Das sei besonders für Spaziergänger, Wandergruppen, Radfahrer oder auch Kleingärtner, die in unmittalbarer Nachbarschaft zur Straße Parzellen haben, problematisch. Hier müsse nach Möglichkeit zeitnah gehandelt werden, meint Volker Küster und liefert die Begründung gleich hinterher. „Hinter der Kleingartenanlage ist ein Wäldchen, das auch von Kindergarten- und Schulkindern für Exkursionen sehr gern genutzt und erforscht wird. „Wir dürfen nicht warten, bis etwas Schlimmes passiert“, mahnt Küster an.

Dass die Tage der Ampel hingegen gezählt seien, macht das Straßenverkehrsamt des Landkreises Börde auf Anfrage deutlich. Die Anlage werde abgebaut, da sie rechtliche Voraussetzungen für den Weiterbetrieb nicht mehr erfülle. Damit gibt das Amt einem Antrag des Baulastträgers, dem Eigenbetrieb für Straßenbau und -unterhaltung, auf Abbau der Anlage statt.

Mehrere Vor-Ort-Termine seien von Amts wegen Verkehrs- und Fußgängerzählungen am Ereignisort erfolgt. Dabei seien die erforderlichen Zahlen für den Betrieb der Ampelanlage nicht ansatzweise erreicht worden, hieß es aus dem Amt. 50 bis 100 Fußgänger und ein Verkehrsaufkommen von 200 bis 300 Fahrzeugen zu Spitzenzeiten würden den Ampelbetrieb rechtfertigen.

Dem gegenüber stünden als Maximalwert 13 Fußgänger und 146 Fahrzeuge. Daraus leite sich ab, dass die rechtlichen Voraussetzungen eben nicht mehr erfüllt werden und die Ampel daher abgebaut werde. Die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h bleibe für diesen Abschnitt aber bestehen. Unfälle habe es in den vergangenen vier Jahren auf besagter Kreisstraße nicht gegeben.

In den Jahren 2017 und 2018 ist durch Vandalismus an der Ampelanlage ein Schaden von fast 30.000 Euro entstanden. Diese seien aber nicht dafür verantwortlich, die Anlage abzubauen, machte das Straßenverkehramt deutlich.