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Winterdienst Schnee muss aufs eigene Grundstück

Noch droht kein Schnee, die Gemeinde Niedere Börde weist aber schon einmal auf die Räumpflichten hin.

Von Ariane Amann 22.12.2015, 13:00

Groß Ammensleben l Auch wenn das Wetter momentan alles andere als winterlich ist, weist die Gemeinde Niedere Börde vorsichtshalber schon einmal auf die Pflichten der Haus- und Grundstückseigentümer hin, was die Beseitigung von Schnee und Eis angeht.

Dazu gehört das Schneeräumen und Abstumpfen der Gehwege auf einer Breite von höchstens 1,5 Metern, soweit der Gehweg das zulässt. Hydranten und Absperrschieber, Entwässerungsrinnen und Straßenabläufen müssen immer freigehalten werden. Außerdem müssen die Eigentümer die Zugänge zu den Fahrbahnen in notwendiger Breite zu sichern, so dass auch ein Rollstuhl oder ein Kinderwagen durch die Lücke passen können.

Den Schnee können auch die Bewohner der Ortsteile der Niederen Börde wie in anderen Gemeinden auch nicht einfach auf die Straße kippen. Er muss so abgelagert werden, dass er den Straßenverkehr nicht behindert. Schnee von privaten Grundstücken muss auch auf diesen gelagert werden. Auf öffentliche Flächen, egal ob Straße oder Grünanlage, hat der Schnee von privaten Grundstücken nichts verloren.

Als Streumaterial sollen die Bewohner der Niederen Börde vor allem Sand und Splitt, jedoch keine Asche, benutzen. Beim Einsatz von Streusalzen ist ein großes Verantwortungsbewusstsein gefragt. „Streusalz beeinträchtigt nachhaltig die Umwelt, sei es als Schadwirkung auf Pflanzen und Boden oder aber auch als Zerstörfaktor in der Beschaffenheit der Straßen- und Wegebefestigungen“, heißt es dazu aus der Verwaltung. Darum darf es nur in Ausnahmesituationen wie Eisregen auf überfrorenen Treppen, Rampen, Brücken oder aber bei der Beseitigung festgetretener Eis- und Schneerückstände in geringen Mengen verwendet werden.

Neu ist, dass durch den Bau der Ortsumgehung Meseberg die Ortsdurchfahrt keine Kreisstraße mehr ist. Der Winterdienst wird folglich nicht mehr vom Landkreis übernommen. Die Ortsdurchfahrt ist nun eine Gemeindestraße und unterliegt dem normalen Winterdienst der Gemeinde.

Nachzulesen sind die Pflichten der Eigentümer in der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Gemeinde Niedere Börde in den Paragrafen zehn und elf.