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Bewährungsstrafe Tritt gegen den Brustkorb

Nach einem Geständnis unter Tränen wird eine Zerbsterin auf Bewährung verurteilt. Sie will sich ändern.

Von Daniela Apel 24.09.2015, 12:32

Zerbst l Wegen Diebstahls, versuchten Diebstahls und gefährlicher Körperverletzung in minderschwerem Fall ist eine 40-Jährige  am Amtsgericht Zerbst zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe ausgesetzt zu zwölf Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Sie bekommt einen Bewährungshelfer zur Seite gestellt und muss zudem 50 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Der zugezogenen Zerbsterin wurden mehrere Straftaten zur Last gelegt, welche sie zwischen dem 31. März und 21. Mai dieses Jahres ausgeübt haben soll. Bei der Hauptverhandlung zeigte die momentan arbeitslose, zweifache Mutter Reue und war überwiegend geständig. Allerdings konnte sie sich nicht mehr an alles erinnern. Sie gab zu, dass sie in verschiedenen Einkaufsmärkten Waren in stets geringem Wertumfang stehlen wollte. Es handelte sich um Lebensmittel und Getränke sowie Drogerieprodukte.

„Das Klauen wird bei ihnen zu einem Dauerzustand“, kommentierte Richter Thomas Krille die Vorwürfe. „Ich befand mich finanziell in großer Notlage. Ich stand unter Medikamenteneinfluss und starkem Alkoholkonsum“, versuchte die 40-Jährige, ihr Verhalten zu erklären. „Ich war nicht zurechnungsfähig“, berichtete sie von dieser „schlimmen Phase“. „Das zieht sich wie ein roter Faden durch ihr Leben“, bezog sich Krille auf die neun Eintragungen im Strafregister seit 2010. Bei diesen ging es um alkoholisiertes Fahren, ohne Führerschein, Schwarzfahren und Diebstahl. Ein weiterer Anklagepunkt kam nun hinzu: gefährliche Körperverletzung in einem minderschweren Fall. Ereignet hat sich diese in einem Zerbster Einkaufsmarkt. „Ich wollte keiner Person Schaden zufügen. Das tut mir leid“, erklärte die 40-Jährige. Nach ihrer Aussage wurde sie festgehalten, hatte Schmerzen und panische Angst, woraufhin sie flüchten wollte. „Aber natürlich bin ich schuld.“

Da sie sich nicht an Details erinnern konnte, wurde die hierzu geladene Zeugin gehört. Die 42-jährige Verkäuferin schilderte, wie sie an jenem Tag im April gerade Feierabend gehabt habe und noch rasch etwas einkaufte. An der Kasse stand sie vor der Beschuldigten. Erst hat sie gedacht, die sich weit überbeugende 40-Jährige wolle Geld aus der Kasse entwenden. Zugleich vermutete sie, dass die Angeklagte neben den bezahlten Artikeln weitere stehlen wollte. Deshalb rief sie die Polizei. Während sie auf das Eintreffen der Beamten warteten, wollte die 40-Jährige eine rauchen. Als ihr die Verkäuferin die Zigarette wegnahm, trat sie ihr schmerzhaft gegen den Brustkorb. Als sie daraufhin flüchten wollte, kam ihr eine Kollegin zu Hilfe. Beide überwältigten die betrunkene Frau. Unter Tränen entschuldigte sich die 40-Jährige bei der Verkäuferin für ihre Tat.

„Wie soll es mit ihnen weitergehen?“, wandte sich der Richter Krille an die Angeklagte. „Ich bin in psychologischer Behandlung und will mein Umfeld wechseln“, berichtete sie von einem geplanten Umzug zu ihrem neuen Lebenspartner, der ihr Halt gebe.

Für Staatsanwältin Manuela Schmelzer kam das Geständnis der 40-Jährigen nicht überraschend, da sie jedes Mal ertappt wurde. Dass sie unter dem Einfluss von Drogen und Alkohol stand, könnte eine Schutzbehauptung sein, bemerkte sie hinsichtlich der längeren Abhängigkeit. Letztlich forderte sie eine achtmonatige Freiheitsstrafe ausgesetzt zu zwei Jahren auf Bewährung plus 50 Stunden gemeinnützige Arbeit. Diesem Antrag folgte Thomas Krille umfänglich, während die Angeklagte das Straßmaß akzeptierte.