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Kinderbetreuung Zerbster Kritik am Urteil

Dass das Verfassungericht das Kinderförderungsgesetz des Landes kaum angefasst hat, stößt auf erhebliche Kritik.

Von Katrin Wurm 22.10.2015, 11:00

Zerbst/Dessau l Das Landesverfassungsgericht hat am Dienstag entschieden: Das Kinderförderungsgesetz (Kifög) ist in Teilen verfassungswidrig – aber eben nur in Teilen. Bis zum Jahr 2017 müssen die Länder, was die Finanzierung angeht, nachbessern.

Doch die Beschwerde der 63 Gemeinden, dass sie nun nicht mehr für die Kinderbetreuung zuständig sind, wurde abgelehnt.

Denn seit August 2013 liegt die Zuständigkeit dafür bei den Landkreisen – und das führt zu Unmut und Unverständnis in zahlreichen Gemeinden.

Bürgermeister Andreas Dittmann (SPD) äußerte sich am Dienstagabend nur einige Stunden nach der Urteilsverkündung im Zerbster Haupt- und Finanzausschuss dazu: „Kein guter Tag für die Gemeinden in Sachsen-Anhalt und auch für die Eltern im Land wird es nicht einfacher. Die Beschwerde der Hochzonung auf die Landkreise wurde abgelehnt. Denn die Landesverfassung – und nach der wird hier entschieden – sieht eine Gleichstellung zwischen Gemeinden und Landkreisen vor. Dadurch ergibt sich kein Vorrang der Gemeinden. Hier ist das Land auf der Siegerseite.“

Direkt nach der Urteilsbekanntgabe äußerte er sich auch auf Facebook dazu. Dort schrieb er: „Die Landkreise haben damit weiterhin für die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kindertagesstättenplatz zu sorgen.

Schade nur, dass im Gesetz keine Regelung zu notwendigen Investitionen getroffen wird und bislang hat unser Landkreis nur festgestellt, dass wir teilweise zu wenig Plätze haben, das war es dann aber auch schon.“