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Amtsgericht Zerbst Einbrecher-Trio vorm Schöffengericht

Drei junge Männer aus Zerbst müssen sich vor dem Schöffengericht verantworten. Ihnen werden diverse Einbruchdiebstähle vorgeworfen.

Von Bernd Kaufholz 18.01.2017, 07:07

Zerbst l Ebenso unterschiedlich, wie ihr Auftreten vor Gericht war, war gestern das Aussageverhalten von Patrick R., seinem Bruder Alexander R. und dem Dritten im Bunde, Sebastian S. Gab der 35 Jahre alte Patrick die Vorwürfe im Großen und Ganzen zu, räumte sogar eine Tat ein, derer er gar nicht angeklagt war und entlastete damit seinen Bruder und Sebastian S., saß Alexander R. mit vor der Brust verschränkten Armen auf der Anklagebank und hüllte sich in Schweigen. Sebastian S. stritt sogar ab, auch nur bei einer der Straftaten dabei gewesen zu sein.

Die Anklage, die die Dessauer Staatsanwältin Heidrun Voß zuvor vorgelesen hatte, war lang. Insgesamt wirft sie Patrick R. sieben Straftaten vor, den anderen je zwei - hauptsächlich Diebstähle in besonders schwerem Fall, oder Einbruchdiebstähle, wie es unjuristisch heißt.

Begonnen hatte die Serie in der Nacht vom 24. zum 25. November 2014. In jener Nacht soll Patrick R. beim Stahlbau Dessau unter anderem sieben Container aufgebrochen haben. „Hochwertige elektrische Handwerkergeräte, darunter Bohrmaschinen, Akkuschrauber, aber auch Arbeitsbekleidung wie Schweißerhandschuhe und Regenjacken. Gesamtwert der Beute: 97 000 Euro.

Zwischen dem 27. Januar und 9. Februar 2014 war das Ziel ein Metall- und Schrotthandel. Da verschwand unter anderem ein Pkw-Anhänger.

Auf einer Baustelle in Dessau-Roßlau waren zwischen dem 21. und 24. März 2014 Kabel im Wert von 2000 Euro die Beute.

Ebenfalls Kabel - 40 Meter - soll das Geschwisterpaar auf der Baustelle einer Grundschule entwendet haben, nachdem es Türen aufgebrochen habe.

Im Zerbster Ortsteil Wertlau hatte es Patrick R. auf Eisenrohre abgesehen. Doch bevor er diese am 10. April 2014 abtransportieren konnte, wurde er von der Polizei geschnappt.

Einbrüche in einer Zerbster Elektrofirma, einem Einfamilienrohbau in Bornum, wo Kupferkabel und Elektro-Material in Höhe von 3000 Euro gestohlen wurden sowie in einer Dessauer Firma wirft die Staatsanwaltschaft dem Trio in unterschiedlicher Tatbeteiligung ebenfalls vor.

Strafverteidiger Carsten Schneider verlas gestern im Namen von Patrick R. eine Stellungnahme. Daraus ging hervor, dass „alle Straftaten unter Drogeneinfluss begangen wurden beziehungsweise durchgeführt wurden, um den immer größer werdenden Rauschgiftkonsum von Patrick R. zu finanzieren. „Ich habe 15 Jahre harte Drogen konsumiert“, räumte der 35- jährige dann auch ein. „Ich habe lange Zeit das stark abhängig machende Crystal Meth genommen. Ab 2012 ist die ganze Sache dann aus dem Ruder gelaufen.“ Er habe sich mit dem Job übernommen, habe in Jütrichau ein Haus und ein neues Auto gekauft und Nachwuchs habe sich angemeldet.

Einsichtig sagte er dem Schöffengericht unter Vorsitz von Amtsgerichtsdirektor Andreas van Herck: „Crystal-Konsumenten haben viel Zeit. Sie brauchen nicht viel zu schlafen.“

Schrottplätze seien die besten Abnehmer für das Diebesgut gewesen, das er auf seiner Pachtparzelle in einem Gartenverein zwischen gelagert habe.

Nachdem ihn seine Frau mit dem gemeinsamen Kind verlassen habe, sei er dann an einen Punkt gekommen, wo er „reinen Tisch machen“ wollte. Rechtsanwalt Schneider: „Er hat sich entgiften lassen, blieb sieben Monate im stationäre Drogenentzug, dann noch drei Monate ambulant.“

Auch jetzt gehe sein Mandant noch zur Nachsorge. Er habe nach längerer und erfolgreich bestandener Probezeit seit dem 1. Januar 2017 eine Festanstellung und wolle einen Abschluss in der Immobilienwirtschaft machen.

Alexander R. stritt ab, beim Diebstahl im Stahlbau Dessau dabei gewesen zu sein. Und einen Schlüssel für die Firma, wie von Patrick behauptet, habe er schon gar nicht besessen, obwohl er dort bis zu seinem Rauswurf gearbeitet habe.

Die Hauptverhandlung wurde bis zum 3. Februar unterbrochen.

Dann sollen unter anderem Zeugen vernommen und Durchsuchungsprotokolle verlesen werden.

Geklärt werden soll, ob die Stahlbau-Container aufgeschlossen oder aufgebrochen wurden. Mit dem Urteil wird am 15. Februar gerechnet.