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Berufung Ladendiebin droht Haftstrafe

Eine junge Zerbsterin muss sich in ihrem Berufungsverfahren vorm Landgericht Dessau wegen Ladendiebstahls verantworten.

Von Andreas Behling 18.09.2018, 23:01

Dessau/Zerbst l Ob sich die junge Frau aus Zerbst in ihrem Berufungsverfahren vor der 4. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau Chancen ausrechnen darf, einer Gefängnisstrafe zu entgehen? Selbst juristische Laien könnten da aus mehreren Gründen große Bedenken haben.

Zur Bewährungshilfe hielt die 28-Jährige nicht wirklich engen Kontakt. Die Auflage aus einer früheren Verurteilung, 60 Arbeitsstunden abzuleisten, hat sie lediglich zur Hälfte erfüllt. Sie gilt als Bewährungsversagerin. Und sie ist einschlägig vorbestraft. Mehrfach schon stand sie als Ladendiebin vor Gericht. Zuletzt war das wieder am 5. April 2018 der Fall, als ihr das Amtsgericht in Zerbst einen Haftaufenthalt von 14 Monaten auferlegte.

Und dies ohne Bewährung. Für die erste Instanz stand fest, dass sie im Oktober 2017 aus einer Filiale der Drogerie-Kette Rossmann in Zerbst zunächst eine elektrische Zahnbürste im Wert von 119,95 Euro entwendete.

Nur vier Tage später stahl sie Kosmetika, für die sie 48,95 Euro hätte bezahlen müssen. Die zweite Tat räumte sie ein. Den Diebstahl der Zahnbürste jedoch bestritt sie.

Ob das zutrifft, ließ sich momentan nicht aufklären. Zwei Verkäuferinnen des Geschäfts, die der Vorsitzende Richter Thomas Knief als Zeuginnen vernehmen wollte, waren nicht erschienen. „Ich hatte sie formlos über die Filiale geladen. Das hat entweder nicht geklappt oder es ist ignoriert worden“, teilte Knief mit. Am 8. Oktober, 8 Uhr, findet aus dem Grund ein zweiter Termin statt.

„Ich hatte die ganzen Urteile nicht richtig ernst genommen. Das ist doof“, meinte die von Sven Tamoschus verteidigte Angeklagte. „Das würde ich gelten lassen als Antwort“, entgegnete der Vorsitzende. „Denn dass es Ihnen völlig egal ist, was Gerichte sagen, werden Sie nicht einräumen“, bemerkte er.

Knief unterstellte der alleinerziehenden Mutter, deren Tochter im kommenden Januar zwei Jahre alt wird, dass sie offensichtlich die Übung entwickelt habe, davon auszugehen, das Schlimmste, was ihr passieren könne, sei eine Bewährungsstrafe. Nur: Dieses Mal könnte das tatsächlich ins Auge gehen. „Man könnte Sie als unbeeindruckbar bezeichnen“, hielt der Richter fest.

Dass die Frau angab, sie habe gestohlen, weil sie eine Zeit lang mit Geldproblemen zu kämpfen hatte, veranlasste Knief zum Kommentar: „Über die meisten Leute kann man sagen, dass sie sich nicht alles leisten können im Leben.“ Staatsanwalt Frank Pieper sprach von dreistem Verhalten. Zumal die 28-Jährige erklärte, die Kosmetika habe sie für ihre Mutter gestohlen. Um ein Geburtstagsgeschenk für sie zu haben.

Die seit Mai 2017 für die Angeklagte zuständige Bewährungshelferin informierte, dass von 19 vereinbarten Terminen acht wahrgenommen wurden. Die 60 Arbeitsstunden abzubauen, habe sie nicht schon im Frühjahr, sondern erst Ende August begonnen. Nach 30 Stunden bei der Zerbster Tafel habe sie die Stelle „aufgrund von Unzuverlässigkeit“ aber bereits wieder verloren.

„Mein Eindruck ist, dass sie den Ernst der Lage überhaupt nicht begriffen hat. Es gibt immer mal Ansätze, die jedoch schnell im Sande verlaufen“, sagte die Zeugin. Für die elf versäumten Termine habe es auch keine Entschuldigung von ihr gegeben.„Nichts tun hilft nicht“, meinte Thomas Knief zum Abschluss des ersten Verhandlungstages.

Der Richter verstand das zunächst mal nur als Hinweis, dass die gelernte Beiköchin reagieren müsse, wenn es vorm zweiten Termin irgendwelche Hürden geben sollte. Aber natürlich passt der Satz auch in einen viel weiteren Rahmen.