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Bescheide Novelle zum Kifög macht Probleme

Die Erstellung neuer Kita-Gebührenbescheide ist in Zerbst nahezu unmöglich

Von Thomas Kirchner 10.12.2018, 00:01

Zerbst l Am 23. November 2018 hat der Landtag in Magdeburg die Novelle des Kinderfördergesetzes (Kifög) verabschiedet, in der unter anderem auch geregelt ist, dass ab 1. Januar 2019 für Geschwisterkinder in Kindertagesstätten nur der Beitrag für das älteste Kind durch die Eltern gezahlt werden muss.

Doch das bringt Probleme für die Kommunen im Land, wie Bürgermeister Andreas Dittmann und seine Stellvertreterin Evelyn Johannes vor wenigen Tagen im Sozialausschuss informierten.

Die Bekanntmachung und damit Rechtswirksamkeit des Gesetzes soll Mitte Dezember erfolgen. Doch die Bescheide, die an die Eltern verschickt werden, befinden sich bereits in der Erstellung und im Druck. „Eine fristgerechte Neubescheidung und Veränderung der Sollstellungen im Buchführungssystem zum 1. Januar ist damit rechtskonform nicht möglich“, sagt Dittmann.

Das Ministerium habe sich nur darauf konzentriert, dass entsprechende Gesetz so durch den Landtag zu bekommen, dass es Anfang des Jahres in Kraft treten kann. „Man hat sich allerdings relativ wenig Gedanken darüber gemacht, wie die Kommunen dies dann termingerecht umsetzen“, erläutert der Rathauschef.

Er habe in einem persönlichen Gespräch mit Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) darauf hingewiesen, das die Kostenbescheide für die Kita-Gebühren derzeit durch die EDV laufen und in Abstimmung mit dem Städte- und Gemeindebund vorgeschlagen, mit einer gemeinsamen Information an die zu Öffentlichkeit gehen, das auf Grund der Rechtslage im Januar sehr wahrscheinlich noch Kostenbescheide mit den alten Gebühren verschickt werden.

Es sei also auch technisch unmöglich, die neue Regelung rechtskonform zum 1. Januar umzusetzen, betonte Dittmann gegenüber den Ausschussmitgliedern.

„Mir liegt jetzt ein Entwurf eines solchen Briefes der Ministerin vor, der ausdrücklich keine gemeinsame Erklärung des Ministeriums und des Städte- und Gemeindebundes beinhaltet, das bedaure ich sehr“, erklärt Dittmann. Außerdem sei eine Änderung des entsprechenden Passus zur Geschwisterregelung in der Satzung der Stadt Zerbst nötig.

„In dem Brief heißt es allerdings auch, dass eine Änderung der entsprechenden Satzungen der Städte und Gemeinden nicht nötig sei. Also hier besteht Klärungsbedarf zwischen dem Städte- und Gemeindebund und dem Sozialministerium, das wiederum an den Innenminister herantreten muss, der die Kommunalaufsicht und damit auch die Rechtmäßigkeit der Satzungen unter sich hat“, beschreibt Dittmann die Situation.

„Die Grundlage des Kita-Gebührenbescheides ist jedoch das Kifög und die Satzung der Stadt Zerbst“, erläutert Evelyn Johannes, Amtsleiterin Finanzen im Zerbster Rathaus und ergänzt: „Der Elternbeitrag ist eine öffentlich-rechtliche Forderung und ist durch Bescheid festzusetzen.“

Erst nach Rechtswirksamkeit des Gesetzes könne die Verwaltung die erforderlichen Änderungsbescheide erstellen. „Die vorgesehene Entlastung der Eltern kann dadurch nur zeitverzögert umgesetzt werden“, betont Johannes. Die Erstellung der Änderungsbescheide erfolge zeitnah. „Die Änderung der Elternbeitragshöhe wird rückwirkend auf den 1. Januar berechnet und erfolgt damit gesetzeskonform“, so Johannes.

Durch den Änderungsbescheid werde die Jahresveranlagung dann korrigiert. „Entstehende Überzahlungen werden durch die Stadtkasse verrechnet oder erstattet“, erklärt die Kämmerin. Wenn die Änderungsbescheide rechtskräftig sind, werde die Stadtkasse die Guthabenverrechnung vornehmen. „Das bedeutet, dass im Wirksamkeitsmonat eventuell weniger oder gar nicht abgebucht wird, bis das entstandene Guthaben verbraucht ist“, so Johannes.

Bei Eltern, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werde die Rückerstattung durch Überweisung erfolgen, Eltern deren Elternbeiträge durch das Jugendamt übernommen werden, müssen den Änderungsbescheid dem Jugendamt vorlegen.

Die Stadt informiert nun mit einem Aushang in den Kitas über die Situation. „Wir freuen uns natürlich, dass Eltern bei den Kita-Beiträgen entlastet werden. Die betroffenen Eltern brauchen keine Sorge haben, die zu viel gezahlten Beiträge werden natürlich zeitnah durch die Stadt erstattet. Ich bitte hier einfach um Verständnis“, sagt Evelyn Johannes.