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Betrug Urteil gegen Zerbster rechtskräftig

Betrug, Diebstahl, Körperverletzung es kam einiges zusammen gegen einen 37-jährigen Zerbster.

Von Andreas Behling 16.01.2020, 06:07

Dessau/Zerbst l Die Entscheidung, welche die 8. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau im Prozess gegen einen 37 Jahre alten Zerbster fällte, ist rechtskräftig. Das teilte die Justizbehörde auf Volksstimme-Nachfrage mit.

Einem Ehepaar aus Coswig war vom Dessauer Landgericht Schadenersatz in Höhe von 1000 Euro zugesprochen worden. Zahlen muss den Betrag der 37-Jährige Angeklagte. Die Summe ist Bestandteil des gegen ihn ergangenen Urteils.

Wegen räuberischen Diebstahls in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung, Diebstahls, Computerbetrugs in zwei Fällen, versuchten Computerbetrugs und eines besonders schweren räuberischen Diebstahls erhielt er zudem eine Gefängnisstrafe von vier Jahren und vier Monaten.

Mit der Entscheidung verhängte die Kammer unter dem Vorsitz von Siegrun Baumgarten ein höheres Strafmaß als in den beiden Plädoyers gefordert. Der Vertreter der Anklagebehörde hatte eine Gesamtstrafe von drei Jahren und neun Monaten für angemessen gehalten.

Verteidiger Steven Rabold war davon ausgegangen, dass zwei Jahre und sechs Monate für seinen Mandanten ausreichen würden. Allerdings kommt der 37-jährige Zerbster nicht hinter Gitter.

Dass das Urteil nun dennoch auf Akzeptanz stieß, hat einen Grund. Denn der Angeklagte - das ordnete das Gericht an - muss sich einer Drogentherapie in einer Entziehungsanstalt unterziehen. Für diese werden zunächst zwei Jahre veranschlagt.

Bei einem optimalen Verhalten des Zerbsters, aus dem sich eine Halbstrafenregelung ergeben würde, wäre es also möglich, dass er in Freiheit entlassen wird. Zumal aufgrund der langen Verfahrensdauer zwei Monate der Haft bereits als vollstreckt gelten.

Der Zerbster hatte im Herbst und Winter 2015 einer Rentnerin 1000 Euro entrissen, einer Online-Bekanntschaft Geld sowie die EC-Karte gestohlen und aus einem Drogerie-Markt hochwertige Elektrogeräte entwendet.

In der Reihe der verhandelten Delikte des Zerbsters – sein Bundeszentralregister umfasst 15 Einträge – gehörten die betagten Coswiger zu den ersten Opfern des 37-jährigen Mannes aus Zerbst.

Neben dem Geständnis habe aber für ihn gesprochen, dass er die Schadenersatzansprüche des Ehepaars aus Coswig und einer anderen Geschädigten anerkannte.