1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Zerbst
  6. >
  7. 1350 Euro Geldstrafe für Zerbster

Betrunken gefahren 1350 Euro Geldstrafe für Zerbster

Ein Zerbster ist mit seiner Berufung vor dem Gericht gescheitert. Es bleibt dabei, die Fahrerlaubnis ist weg, eine Geldstrafe folgt.

Von Andreas Behling 27.05.2020, 23:01

Dessau/Zerbst l Fuhr er im alkoholisierten Zustand Auto oder fuhr er nicht? Diese Frage hat gestern Vormittag die 7. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau zu Ungunsten des angeklagten Zerbsters bejaht. Damit scheiterte die Berufung des 51-Jährigen. Die Folge: Wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr bleibt es bei dem Entzug der Fahrerlaubnis für drei Monate.

Was beim derzeitigen Nettoeinkommen von 1000 Euro im Monat für den Mann vielleicht noch schwerer wiegt: Die Berufungsinstanz unter dem Vorsitz von Siegrun Baumgarten hielt eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 1350 Euro für angemessen. Beim Amtsgericht Zerbst waren es am 4. März lediglich 900 Euro gewesen.

Der Anstieg resultierte freilich daraus, dass die Kammer eine andere Geldstrafe einbeziehen musste. Diese belief sich auf 1000 Euro und war von der Staatsanwaltschaft Potsdam wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verhängt worden. Am 26. Oktober vorigen Jahres war der selbstständige Landwirt ohne Führerschein erwischt worden, als er seinen Transporter durch Bad Belzig lenkte.

Nicht mehr im Besitz des Dokuments war er schon seit Mitte Juni 2019. Und zwar wegen der nun verurteilten Tat. In der Nacht vom 15. auf den 16. Juni war er nämlich auf einem landwirtschaftlichen Weg zwischen zwei Zerbster Ortsteilen bei geöffneter Fahrertür schlafend vor seinem Fahrzeug aufgefunden worden. Die hinzugezogenen Polizeibeamten mussten den stark alkoholisierten Mann wecken.

Die spätere Untersuchung ergab eine Blutalkoholkonzentration von fast 2,2 Promille. Das bestritt der Angeklagte nicht. Allerdings stieß er mit seiner Version, nicht er, sondern ein Freund, der ihm häufiger im Betrieb hilft, habe den VW-Transporter gesteuert, nicht auf Gegenliebe. Ihr schenkten weder Staatsanwältin Heidrun Voss noch die Berufungskammer Glauben. Augenzeugen, die den Angeklagten das Auto betrunken fahren sahen, gab es nicht. „Doch die Indizien sprechen gegen Sie“, meinte die Vorsitzende Richterin am Ende.

Man gehe nicht davon aus, dass der Kumpel nach einem gemeinsamen Besuch des Straguther Dorffestes den Wagen knapp 500 Meter fuhr, bis sich dieser aufgrund einer defekten Lichtmaschine nicht mehr vom Fleck rührte. Siegrun Baumgarten verwies in der Urteilsbegründung auf die Auffindesituation. Der Zerbster sei von den Polizisten geweckt worden, als er mit den Füßen zur Fahrertür auf dem Rücken lag. Der Zündschlüssel habe gesteckt.

„Uns erscheint es wenig logisch, dass Sie Ihr nüchtern gebliebener Freund nicht zu Fuß nach Hause begleitete, sondern erst eine weitere Strecke auf sich nahm, um bei sich ein anderes Auto zu holen“, sagte die Richterin. Ebenfalls merkwürdig sei, dass sich der Kumpel überhaupt keine Gedanken machte, wo denn der 51-Jährige Kumpel - die Polizei hatte ihn in der Zwischenzeit mit aufs Revier genommen - abgeblieben war. Der Freund habe das „reaktionslos“ geschehen lassen.

Negativ bewertete die Kammer zudem, dass der Zerbster schon zuvor an einer Tankstelle in Dessau-Mildensee wegen seines angetrunkenen Zustands auffiel - „Sie scheinen alkoholgewöhnt zu sein“, kommentierte die Staatsanwältin - und trotz der verhängten Fahrerlaubnissperre weiter Auto fuhr. Das hatte ein unmittelbarer Nachbar bestätigt. „Und auch wenn er sagte, dass er Sie bloß vorm Grundstück sah, so benutzten Sie vorher doch öffentliche Straßen“, so die Richterin.

Vergeblich hatte Verteidigerin Annegret Schumann einen Freispruch gefordert. Ihr zufolge wäre es ein unsinniges Verhalten des Kumpels gewesen, einen Mann, der sich komplett die Kante gab, hinters Steuer setzen zu lassen. „Wieso sollte er zulassen, dass ihn ein Volltrunkener fährt?“ Gleichwohl bestätigte auch die Anwältin, dass ihr Mandant noch großes Glück hatte. Die Frau, die ihn letztlich quer über den Feldweg liegend fand, hätte ihn übersehen und mit ihrem Auto überrollen können.

Aus der Warte der Staatsanwältin gab am Ende den Ausschlag, dass der Angeklagte gegenüber den Polizisten zunächst einräumte, selbst gefahren zu sein. Erst mit zunehmender Ernüchterung habe er ihnen mitgeteilt: „Ihr könnt mir nichts. Ihr habt mich nicht fahren sehen.“

Zu der Aussage sei es gekommen, weil der Zerbster reflektierte, dass sein Verhalten falsch war und er eine Bestrafung abwenden wollte.