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Bildung Auf Anordnung ins Zerbster Gymnasium

Die Möglichkeit am Zerbster Francisceum zu lernen, wird für Schüler aus anderen Landkreisen künftig schwieriger.

Von Paul Schulz 17.07.2019, 01:01

Zerbst | Im Zerbster Francisceum lernen mehrere Dutzend Schüler, die nicht aus dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld kommen, sondern aus dem Jerichower Land. Das dürfen sie, weil eine Ausnahmegenehmigung des Landeschulamtes vorliegt und weil der Landkreis Anhalt-Bitterfeld und der Landkreis Jerichower Land diesbezüglich eine Vereinbarung haben. Diese Vereinbarung wurde nun durch das Jerichower Land gekündigt.

Als Grund wird auf die anstehende Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung verwiesen. Außerdem sei die Kündigung im Rahmen planerischer und gesetzlicher Vor- gaben erfolgt. Denn Hintergrund ist eine Änderung des Landesschulgesetzes. Ab dem 1. August heißt es nämlich, dass Schüler die Schule zu besuchen haben, in deren Schuleinzugsbereich sie wohnen. So eine Regelung gab es zwar vorher auch schon, doch diese bezog sich nur auf die Sekundarschulen. Die neue Gesetzesänderung weitet die Regeln nun auch auf den gymnasialen Bildungsweg aus.

Zudem sagt Janine Truetsch von der Pressestelle des Jerichower Landes: „Um am gymnasialen Standort Gommern weiterhin, auch über den mittelfristigen Planungszeitraum hinaus, stabile Schülerzahlen nachzuweisen, ist eine Stärkung mit eigenem Schüleraufkommen für den Landkreis als Planungsträger ein wichtiger Schritt für die Standortsicherung.“ Die Vereinbarung mit Anhalt-Bitterfeld zu kündigen, sei deshalb „unumgänglich“, so Truetsch. „Darüber hinaus ist aber sichergestellt, dass die Schüler, die bereits im Francisceum lernen, dort auch ihren Abschluss machen können“, betont Truetsch.

Dennoch gibt es noch Möglichkeiten, dass Schüler aus dem Nachbarkreis das Francisceum besuchen können. „Die Schulbehörde – das Landesschulamt – kann anordnen, dass auswärtige Schülerinnen und Schüler aufzunehmen sind, wenn ein entsprechender Bedarf besteht und eine Vereinbarung zwischen den Schulträgern nicht zustande gekommen ist“, schreibt Marina Jank, Pressesprecherin des Kreises Anhalt-Bitterfeld auf Nachfrage. Statt einer Ausnahmegenehmigung kann der Schulbesuch nun also angeordnet werden.

„Dazu kommt es aber nur, wenn die Leistungsfähigkeit eines Schulträgers aus Kapazitätsgründen oder wirtschaftlichen Gründen beschränkt ist und für ihn deshalb die Unterstützung eines Nachbarschulträgers zweckmäßig wäre“, macht Saskia Born vom Landesschulamt deutlich. Generell sei die Grundregel, dass Schüler aus dem Jerichower Land Gymnasien in diesem Landkreis zu besuchen haben, sofern der Schulträger ein ausreichendes Angebot vorhält. Gleiches gilt natürlich auch für Schüler im Kreis Anhalt-Bitterfeld. „Auf die räumliche Nähe eines Gymnasiums kommt es nicht an“, betont Born. Das heißt: Auch wenn für einen Schüler aus dem Jerichower Land der Schulweg nach Zerbst deutlich kürzer wäre als zu einer Schule im eigenen Landkreis, ist das kein Argument für den Schulbesuch in Anhalt-Bitterfeld.

Allerdings können in Einzelfällen – unter Berücksichtigung pädagogischer Abwägungen – auch Ausnahmen gestattet werden. „Die Hürden, die man für eine solche Ausnahmeentscheidung überwinden muss, sind allerdings hoch. Denn das Landesschulamt hat bei Genehmigung zu beachten, dass eine angemessene Auslastung der Schulen in den Schuleinzugsbereichen der Schulträger gewährleistet ist“, erläutert Saskia Born.

Für Veronika Schimmel, Schulleiterin des Zerbster Francisceums, steht indes fest: „Ich freue mich über jeden Schüler, den ich bei uns begrüßen kann und dabei spielt es keine Rolle, woher er kommt.“