1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Zerbst
  6. >
  7. Planungsfehler Grund für Verzögerung

EIL

Brückenbau Planungsfehler Grund für Verzögerung

Ein Ende scheint in Sicht für die Baustelle an der Zollmühle in Deetz. Der Ersatzneubau der Nuthe-Brücke bekommt eine Asphaltschicht.

Von Arlette Krickau 15.06.2018, 08:00

Deetz l Großer Bahnhof an der kleinen neuen Brücke an der Zollmühle. Laster, Planierraupen und Bagger drängen sich aneinander. Es riecht nach Teer. Beim Herantreten wird klar: Es geht hier anscheinend aufs Ende zu. Das Ende einer Dauerbaustelle, bei der vermutlich schon alle den Glauben verloren hatten, dass es je fertig würde. Die Mitarbeiter der Asphaltierungsfirma sind optimistisch hier schnell fertig zu sein.

Das deckt sich mit den Angaben der Landkreisverwaltung, die sagt, dass der Asphalteinbau bis zum 18. Juni fertiggestellt sein soll. „Die Fertigstellung der Brücke erfolgt somit voraussichtlich zum 22. Juni mit sich noch anschließenden Markierungsarbeiten. Eine noch durchzuführende erfolgreiche Brückenhauptprüfung zwischen dem 18. bis 29. Juni durch ein externes Büro bedingt die dann folgende Verkehrsfreigabe“, heißt es in einer Mitteilung auf Nachfrage der Volksstimme. Eine Verlängerung im Sperrkalender wäre damit nicht nötig.

Der Ersatzneubau der Brücke über die Nuthe an der Zollmühle schafft es aber mit Fertigstellung dann nicht nur in die Zeitung, sondern auch noch einmal in den Kreistag. Angefallene Mehrkosten sind der Grund. Nun beschloss der Kreistag die stolze Summe von 270.000 Euro als außerplanmäßige Auszahlung.

Dass es teuerer werden würde, war abzusehen. In der Beschlussvorlage werden die Gründe für die Kostenerhöhung erklärt. Allumfassend wird in dem Beschlusstext festgestellt, dass „im Zuge dieser Baumaßnahme entstandene Mehrkosten, teilweise auf mangelhafte Planungs- und Bauoberleitungsleistungen“ zurückzuführen sind.

Dann geht es ins Detail, was Gründe für die Mehrkosten und damit auch für die Verzögerung der Baustelle sind: Zu Beginn der Maßnahme waren die ausgeschriebenen Spundwandprofile nicht lieferbar und es musste im Hinblick auf das ursprüngliche anvisierte Datum ein lieferbares, kostenintensiveres Spundwandprofil bestellt werden. Weiterhin wurde der Spundwandkasten entgegen der ursprünglichen Ausschreibung vergrößert. „Gründe hierfür lagen an den vor Ort vorgefundenen Alt-Fundamenten der vorhandenen Brücke, die größer beziehungsweise breiter waren als die, die im Zuge der Grundlagenplanung ermittelt worden sind“, heißt es in der Beschlussvorlage.

Weiter: Aufgrund der veränderten Lage der Spundwände traf man auf unvorhersehbare Rammhindernisse. Um die Spundwände in die Erde rammen zu können, mussten diese beseitigt werden.

Dann wird in dem Erklärungstext auf den zwischenzeitlichen Zustand der Baugrube Bezug genommen: „Die Baugrube, die mithilfe der Spundwände hergestellt worden ist, füllte sich aufgrund von Schichten- und Niederschlagswasser bis etwa 50 Zentimeter unter Geländeoberkante mit Wasser. Dieser Wasserzulauf in die Baugrube war aus dem vorliegenden Baugrundgutachten vorher nicht erkenn- oder einplanbar.“

Dann wurde die Maßnahme mit Unterwasserbeton fortgesetzt, weil „die Bauoberleitung in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Baugrundgutachter die Gefahr eines Grundbruchs (seitliches, unkontrollierbares Wegbrechen des Bodens) erkannte, wenn man für die weiteren Bauleistungen das Wasser abpumpen würde“. Dieser Unterwasserbeton wirkte als Auflast gegen den Auftrieb des unter der Baugrube im Boden befindlichen Wassers, so dass danach die Baugrube gefahrenfrei leer gepumpt werden konnte, um die weiteren Bauschritte durchführen zu können.

Und fängt man einmal an etwas zu ändern, zieht es sich natürlich wie ein roter Faden bis zum Ende, so dass alle Arbeiten nicht wie geplant durchgeführt werden konnten.

Die Bachumleitung musste angepasst werden und die sich daraus ergebenden geänderten Abbruch- und Montagetechnologien ebenso.

Auch bei den Planungsleistungen weiß man anscheinend wo der Wurm drin war: „ungenügende Recherche zur Lieferbarkeit der Spundbohlen, fehlerhafte Planung der Spundwandkastengröße und ähnliches begründen die Höhe der Gutachterkosten, um nach Abschluss der Bauarbeiten gegebenenfalls Schadensersatzansprüche gegenüber dem Planer geltend machen zu können“.

Das Geld zur Deckung der Mehrkosten soll nun aus dem Ergebnishaushalt genommen werden. Geld was für das Ludwigsgymnasium Köthen eingeplant war, aber noch nicht abgerufen wird.