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Debatte Diskussion um Feuerschalen in Zerbst

Hat man sich in Zerbst bei einem Punkt geeinigt, debattierten die Abgeordneten in Zerbst über den Durchmesser von Feuerschalen.

Von Thomas Kirchner 18.06.2020, 06:00

Zerbst l An der in den vergangenen Wochen viel diskutierten Kastrationspflicht für freilaufende Katzen in der neuen Gefahrenabwehrverordnung wird festgehalten – mit einer Einschränkung: Die Regelung gilt nur für Katzen, die nach dem 1. August 2020 geboren werden. Darauf haben sich nach Informationen der Volksstimme die Stadtverordneten in Gesprächen vor der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Montag geeinigt.

Die Kastration von Katzen ab einem Alter von fünf Monaten ist von einem Tierarzt schriftlich bestätigen zu lassen und für die Lebenszeit der Katze aufzubewahren. Im Zuge der Kastration ist die Katze in geeigneter Weise mit einem Transponderchip oder einer Tätowierung kennzeichnen zu lassen, schreibt das Papier vor.

Hier sahen einzelne Stadt- und Ortschaftsräte unter ethischen Gesichtspunkten eine Doppelmoral und nicht vereinbar mit dem Tierschutzgesetz. Dem widersprach Dr. Marco König, Landestierschutzbeauftragter im Magdeburger Umweltministerium in einem Schreiben sowohl an die Stadträte als auch an die Lokalredaktion der Volksstimme.

Ein weiterer Knackpunkt war der in der Gefahrenabwehrverordnung vorgeschriebene Durchmesser von Feuerschalen, die auf Grundstücken oder in Gärten zukünftig genutzt werden dürfen. FFZ-Stadtrat Mario Rudolf sieht hier eine Überregulierung, ebenso wie beim generellen Verbot, Eisflächen zu betreten.

Dirk Tischmeier (AfD) warf dann eine ganz andere Frage in den Raum: „Wir regulieren den Durchmesser von Feuerschalen auf maximal 1,20 Meter. Was ist aber, wenn die Leute auf die Idee kommen, mehrere Feuerschalen beispielsweise im Kreis aufzustellen? Dann entstehen auch riesige Lagerfeuer“, gab er zu bedenken.

Ganz von der Hand zu weisen sei der Einwand nicht, räumte die stellvertretende Bürgermeisterin Evelyn Johannes ein, die die Sitzung in Vertretung für Bürgermeister Andreas Dittmann (SPD) leitete. Sie verwies allerdings auch auf den gesunden Menschenverstand. „Wenn der Durchmesser eines Feuerkorbes oder einer Feuerschale auf 1,20 Meter begrenzt ist, hieße das im Umkehrschluss, dass ich nicht mehrere davon aufstellen darf“, sagte die stellvertretende Bürgermeisterin.

Tischmeiers Antrag, die Anzahl von Feuerschalen in die Gefahrenabwehrverordnung aufzunehmen, lehnten die Ausschussmitglieder, mit Ausnahme von Tischmeier selbst, ab. Hier wolle man die Dinge einen gewissen Zeitraum im Auge behalten und dann gegebenenfalls noch einmal darüber beraten, so der einheitliche Tenor.

Eine weitere Frage in der Sitzung war, wie man auf die jetzt nur noch erlaubten 1,20 Meter Durchmesser gekommen sei? „Wir haben ein wenig recherchiert und herausgefunden, dass handelsübliche Feuerschalen in der Regel keinen größeren Durchmesser als 1,10 Meter haben“, erläuterte Ordnungsamtsleiterin Kerstin Gudella. Man habe dann noch zehn Zentimeter drauf gegeben.

Auch das von Mario Rudolf monierte Verbot, Eisflächen zu betreten, bleibt bestehen. „Ich danke aber, dass Zuwiderhandlungen aus dem Ordnungswidrigkeitenkatalog herausgenommen wurden, also nicht unter Strafe stehen“, sagte Rudolf.

Die Ausschussmitglieder stimmten am Ende mit großer Mehrheit für die neue Verordnung. Entscheiden muss jetzt der Stadtrat.