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Drogenhandel Zerbster verkauft Gras an Minderjährige

Ein Zerbster musste sich wegen 27-fachen Handel und Verkauf von Marihuana vor dem Schöffengericht in Zerbst verantworten.

Von Sebastian Rose 08.01.2021, 05:00

Zerbst l Das Schöffengericht in Zerbst unter Vorsitz von Amtsgerichtsdirektor Andreas van Herck hat einen Zerbster für insgesamt 27 Straftaten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Diese wird auf Bewährung ausgesetzt. Was war vorgefallen?

Wegen dem 27-fachen Handel und Verkauf von Marihuana musste sich der Zerbster am Dienstag vor Gericht verantworten. Über soziale Medien und deren Chat-Funktionen wie den Facebook-Messenger oder Whatsapp soll der Angeklagte im Raum Zerbst in der Zeit vom 1. Januar 2017 bis zum 6. März des Jahres 2019 die Verkaufsgespräche geführt haben. Die Kunden, die alle ebenfalls aus dem Raum Zerbst stammen und dem Gericht laut Aussagen von Richter van Herck einschlägig bekannt sind, sollen teilweise unter 18 Jahren gewesen sein.

Dies habe der Angeklagte Drogendealer billigend in Kauf genommen. Durch den Verkauf habe er sich seinen eigenen Marihuana-Konsum finanziert. Der Richter machte vor der Befragung in der Hauptverhandlung klar, dass sich das Einräumen der Vorwürfe durchaus positiv auf das Urteil auswirken könne. Auch, da sonst alle Kunden und mögliche Zeugen geladen und vor Gericht befragt werden müssten.

Nach kurzer Besprechung mit seinem Rechtsanwalt räumte der Angeklagte alle Punkte der Anklageschrift ein. Nach eigenen Aussagen hat er erst mit 20 Jahren angefangen, die Droge zu nehmen beziehungsweise zu rauchen. Nach der Geburt seines Kindes und der Durchsuchung seiner und der Wohnung seiner Freundin habe er eine Art Aha-Moment erlebt und schlagartig aufgehört. Nach den Aussagen kullerten plötzlich einige Tränen ins Gesicht des sonst sehr ruhig wirkenden Zerbsters. Auf die Frage des Richters, ob dies Tränen der Reue seien, antwortete er, dass die ungewisse Gesamtsituation schwer auf ihm und seiner kleine Familie laste.

Als Zeuge erschien im Anschluss der Befragung des Angeklagten ein ortskundiger Polizeibeamter. Der sagte aus, dass es in Zerbst eine Personengruppe von rund 15 bis 20 Personen gibt, die bei größeren Dealern mehr Marihuana – umgangssprachlich Gras – als für den Eigenbedarf kaufen würden. Das Gras, auf das es sicherlich auch einen kleinen Mengenrabatt gebe, werde dann untereinander weiterverkauft. Getreu dem Motto: Wer was übrig hat, der meldet sich. Zur Entlastung des Angeklagten gab der Polizeibeamte an, den Zerbster nach der Durchsuchung nicht mehr in der Drogenszene aktiv erlebt zu haben.

Nach kurzer Besprechung entschied das Gericht dann auf eine 20-monatige Bewährungsstrafe. Grund für die relativ milde Strafe sei unter anderem das volle Geständnis sowie die Tatsache, dass es sich bei Marihuana um eine leichte Droge handele, die verkauften Mengen lediglich einzelne Konsumeinheiten mit bis zu einem Gramm mit einen Gegenwert von etwa zehn Euro waren. Allerdings hätte der Angeklagte wissen können, dass es sich bei einigen Kunden um Minderjährige handelt. Deswegen kämen zu der Gesamtfreiheitsstrafe auch 80 Stunden gemeinnützige Arbeit.

Da sowohl die Staatsanwaltschaft, als auch der Verurteilte keine Rechtsmittel einlegen wollen, ist das Urteil rechtskräftig.