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Einnahmen 120.000 Euro Hundesteuer im Jahr

In Folge der derzeit laufenden Hundezählung kann die Stadt Zerbst mit höheren Einnahmen durch die Hundesteuer rechnen.

Von Daniela Apel 17.01.2019, 00:01

Zerbst l Die Stadt Zerbst lässt derzeit durch eine beauftragte Firma alle Hunde der Einheitsgemeinde erfassen. Mehr als 60 Fälle, bei denen die Halter für ihre Vierbeiner bislang keine Steuern zahlen, wurden bei der seit Mitte Oktober laufenden Aktion schon aufgedeckt. Hinzu kommen über 320 Hunde, die inzwischen freiwillig von ihren Besitzern angemeldet wurden. Wie viele noch hinzukommen und zu welchen Mehreinnahmen dies für die Stadtkasse führt, bleibt abzuwarten.

„Wir haben eine zehnprozentige Steigerung der Steuererträge kalkuliert“, informiert Anja Behr. Da die Hundezählung ursprünglich eher starten sollte, wurde die Erhöhung bereits für das Jahr 2018 eingeplant, wie die Leiterin des Zerbster Amtes für Steuern, Beiträge und Beteiligungen ausführt. Die Rede ist von insgesamt 128.300 Euro. „Nach jetzigem Kenntnisstand werden diese Erträge voraussichtlich um circa 2700 Euro unterschritten“, erläutert sie.

Für 2019 ist die gleiche Summe eingestellt worden. Da die Hundebestandserfassung noch nicht abgeschlossen ist, geht Anja Behr davon aus, dass dieses Planziel in diesem Jahr realisiert werden kann.

„Steuern erheben ist das Eine, etwas den Hundehaltern zurückgeben das Andere“, meint Rainer Grune. Der Zerbster plädiert hier für Gerechtigkeit auf beiden Seiten. Seiner Ansicht nach müsste die Stadt die „exorbitanten Einnahmen“ auch dazu verwenden, um beispielsweise Hundetoiletten zu errichten.

Besondern negativ ist ihm der Bereich um die Nicolaikirche aufgefallen. „Ein zweijähriges Enkelkind können sie da nicht frei laufen lassen. Überall liegt Hundekot“, schildert Rainer Grune. „Hier wäre die Stadt in der Pflicht“, findet er.

Grundsätzlich jedoch ist ein Halter beziehungsweise derjenige, der einen Hund ausführt, dafür verantwortlich, dass der Vierbeiner keine Grünanlagen, Gehwege, Straßen oder Plätze verschmutzt. Das regelt die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Zerbst. Unter Paragraph 4 Tierhaltung und Tiere heißt es, dass durch Hunde „verursachten Verunreinigungen unverzüglich und schadlos zu beseitigen“ sind. Das gilt ebenfalls für die ausgewiesenen Hundewiesen in Zerbst, auf denen die Vierbeiner zwar frei umherlaufen dürfen, aber auch dort ist der anfallende Hundekot zu entfernen.

Hundetoiletten könnten da eine Motivation sein. „Der Gedanke ist nicht falsch“, gesteht Kerstin Gudella. Insofern die Hundezählung zu steuerlichen Mehreinnahmen führt, könnte man darüber nachdenken, sagt die Ordnungsamtsleiterin. Dennoch betrachtet sie das Ganze „wegen des Missbrauchs, der damit getrieben“ eher skeptisch. Hinzu käme, dass man solche Beutelspender samt Abfallbehälter nicht nur für die Stadt, sondern ebenfalls für die einzelnen Orte der Einheitsgemeinde Zerbst anschaffen müsste und das würde deutliche Kosten verursachen.

Vorstellen könnte sich die Ordnungsamtsleiterin hingegen eine Verteilung von Hundekottüten im Rathaus. Über eine solche Ausgabe hat sie im Sinne der Sauberkeit der Stadt bereits nachgedacht. Entsorgt werden könnten die Beutel in die normalen Abfallbehälter, ergänzt Gudella.

Einen Haken gibt es allerdings: „Bei Hundesteuern handelt es sich um allgemeine Deckungsmittel der Kommunen“, erläutert Anja Behr. Die Einnahmen würden in den kommunalen Haushalt einfließen genauso wie beispielsweise die Vergnügungssteuer. Eine Gegenleistung sei im Gegensatz zur Erhebung von Gebühren nicht damit verbunden. Das bedeutet, die Hundesteuer muss nicht zwingend für die Vierbeiner eingesetzt werwden.

Ob den steuerzahlenden Hundehaltern etwas zurückgegen wird, wie es Rainer Grune fordert, wäre eine politische Diskussion.