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Feuerteufel Es bleibt bei einer Bewährungsstrafe

Der Nuthaer Feuerteufel wurde erneut wegen vorsätzlicher Sachbeschädigung und Brandstiftung schuldig gesprochen.

Von Andreas Behling 12.12.2018, 23:01

Dessau/Zerbst l Zwei Jahre zur Bewährung wegen einer vorsätzlichen Sachbeschädigung und vorsätzlicher Brandstiftung in zwei Fällen, so lautet das Urteil der 7. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau gegen einen 25-jährigen Angeklagten aus einem Ortsteil der Stadt Zerbst. Die Kammer unter dem Vorsitz von Johannes Becker bestätigte damit am Mittwoch in der zweiten Instanz im Grundsatz die Entscheidung des Amtsgerichtes Zerbst. Allerdings hatte sich diese auf drei Brandstiftungen bezogen.

Nach der ausführlichen Beweisaufnahme – zuletzt war noch ein Befangenheitsantrag von Verteidiger Benedikt Mick gegen den Vorsitzenden Richter zurückgewiesen worden – stand aus der Warte des Gerichts die Schuld des Angeklagten, der seine Tätigkeit in der Freiwilligen Feuerwehr Nutha seit Bekanntwerden der Anschuldigungen ruhen ließ, fest. Im Zuge von zwei Bränden, die er legte, wurden ein Bienenwagen, der 50 Völker beherbergte, und ein kleines Waldstück – 20 mal 20 Meter umfassend – in Mitleidenschaft gezogen.

Der an mehreren Heuballen gelegte Brand wurde als Sachbeschädigung eingestuft. Dort, so Becker, hätten sich weder Gebäude noch Bäume im Nahbereich des Brandherdes befunden. Demnach habe keine Gefahr bestanden, dass die Flammen auf sie hätten übergreifen können. Das Fehlen von Fußspuren auf dem mit Schnee bedeckten Feld führte das Gericht darauf zurück, dass der Brandsatz aus dem Fahrerfenster des Autos auf einen der Ballen geworfen wurde.

Staatsanwältin Heidrun Voss hatte zwei Jahre und acht Monate Haft gefordert. Nach dem reinen Indizienprozess – nie war der Angeklagte von Zeugen bei der Tatausführung beobachtet worden – ging sie davon aus, dass der 25-Jährige aus Gründen der Übermotivation zum Brandstifter wurde. Durch die Überwachung der Telekommunikation und die Auswertung der GPS-Daten sei es gelungen, den Mann der Taten zu überführen. Zudem sprach für sie der Umstand, dass der 25-Jährige die brennenden Heuballen der Leitstelle unter falschem Namen meldete, gegen ihn.

Dieser Auffassung schloss sich auch die Strafkammer an. Aufgrund seiner Erfahrungen als Feuerwehrmann wäre es doch leicht möglich gewesen, unter dem richtigen Namen ganz konkrete Angaben zu machen und vielleicht sogar Hinweise zu geben, welche Technik zum Einsatz kommen könnte, so Richter Johannes Becker. „Weshalb dann die Lüge?“ Eben, weil er doch der Brandleger gewesen sei, wie das Gericht diese Frage beantwortete.

Verteidiger Mick forderte indessen, dass sein Mandant von den Vorwürfen freizusprechen sei. Die Zweifel, die gegen eine Täterschaft sprechen, seien gerade in dem Verfahren „breit gesät“ gewesen. Den vorhandenen GPS-Daten zum Beispiel dürfe man „nicht vorbehaltlos trauen“. Von einem „Flickenteppich an vermeintlichen Indizien“ ausgehend, zielte der Jurist auf einen Freispruch ab.

Dazu positionierte sich die Kammer anders. „Die vielfältig geschilderten Fehler bei der Auswertung der GPS-Daten sehen wir nicht“, erklärte der Vorsitzende. Es sei nicht so gewesen, dass die Ermittler dem Angeklagten „mit aller Macht etwas unterschieben“ wollten. „Ihnen stand das Bewegungsmuster des Fahrzeugs zur Verfügung. Und dann haben sie geschaut, wo die Brandorte waren. Das ist eine denklogische Herangehensweise. Alles andere wäre Unsinn.“

Die Bewährungszeit setzte die Kammer auf zwei Jahre fest. Von weiteren Auflagen (Geldzahlungen oder Arbeitsstunden) sah das Gericht ab. Der Angeklagte sei sozial und beruflich fest eingebunden, hieß es zur Begründung. Gegen das Urteil kann das Rechtsmittel der Revision eingelegt werden.

Ursprünglich hatte die Polizei in mehr als 50 Bränden im Zeitraum Oktober 2013 bis Juni 2016 im Raum Nutha ermittelt. Es brannte in dieser Zeit so ziemlich alles, was brennbar ist – Bäume, Matratzen, Altkleider- und Müllcontainer, Scheunen, Lagerhallen, Wald, bestellte Äcker, Hochsitze. Zur Anklage kamen schließlich drei Fälle.