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Freilandhaltung Gänsehalter in Deetz hat weiter Fragen

Die Fragen des Deetzer Gänsehalters Mathias Mösenthin hat der Kreis bislang nicht beantwortet.

Von Thomas Höfs 24.02.2018, 00:01

Deetz/Köthen l Als sich am 8. Februar die Mitglieder des Landwirtschafts- und Umweltausschusses des Kreistages in der Köthener Kreisverwaltung versammelten, wollten sich die Mitglieder über den Stand der Freilandgänsehaltung in Deetz informieren. Ausschussvorsitzender Udo Mölle (Linke) beantragte den Punkt abzusetzen, da von der zuständigen Fachverwaltung kein Mitarbeiter erschienen war.

Dem betroffenen Deetzer Gänsehalter Mathias Mösenthin und dem Deetzer Ortsbürgermeister Ulrich Weimeister (CDU) wurde gestattet, in der Einwohnerfragestunde jeweils zwei Fragen an das Gremium zu richten.

Mathias Mösenthin machte dabei kurz auf seine Situation aufmerksam, schilderte, dass der Landkreis mit seinem letzten Bescheid ihm praktisch die Freilandhaltung der Gänse verbiete und fragte, warum nur in Anhalt-Bitterfeld die Freilandhaltung praktisch verboten werde? Im Rest der Bundesrepublik werde die von ihm praktizierte Gänsehaltung nach wie vor als empfehlenswert dargestellt. Ulrich Weimeister erkundigte sich, warum die Kreisverwaltung gegen, anstatt mit und für den Bürger arbeite?

Auf eine schnelle Antwort drängte an dem Abend Udo Mölle. Mehr als zwei Wochen nach der Sitzung des Ausschusses hatten sowohl Mathias Mösenthin als auch Ulrich Weimeister noch keine schriftliche Antwort auf ihre Fragen von der Kreisverwaltung. Auf Nachfrage teilt die Pressestelle mit: „Die Festlegung auf einen exakten Termin kann derzeit nicht erfolgen. Innerhalb welcher Frist eine Beantwortung erfolgen sollte, regelt die Geschäftsordnung des Kreistages (innerhalb von sechs Wochen). Der Landkreis will dies aber so schnell wie möglich tun. Derzeit sind im zuständigen Fachamt aber krankheitsbedingt einige Ausfälle zu verzeichnen.“

Krankheit und Urlaub waren zudem die Gründe, so der Kreissprecher Udo Pawelczyk weiter, dass zu dem Sitzungstermin kein Mitarbeiter des Veterinäramtes an der Sitzung teilgenommen hatte.

Auf die erneute Nachfrage räumt der Landkreis dann gestern ein, dass bei der Frist zur Beantwortung der Fragen ein Fehler unterlaufen sei. Geregelt ist dies nämlich in der Hauptsatzung. Dort heißt es in Paragraf 13 zur Einwohnerfragestunde: „Ist eine mündliche Beantwortung in der Sitzung nicht möglich, erfolgt eine schriftliche Beantwortung innerhalb von 14 Tagen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, ist eine Zwischennachricht zu erteilen.“ Warum dies bislang noch nicht geschehen ist, bleibt offen. Auf Nachfrage der Volksstimme, warum die Kreisverwaltung die vom Kreistag festgelegten Regularien nicht einhalte, räumt der Sprecher ein, dass nun zügig zumindest eine Zwischennachricht erfolgen solle.

Mathias Mösenthin kann sich hierüber nur wundern. „Wenn ich einen Bescheid bekomme, wird wir eine Woche Zeit zur Umsetzung gegeben“, vergleicht er. Inzwischen habe sich Udo Mölle bei ihm gemeldet und sich erkundigt, ob er schon eine Antwort erhalten habe, sagte er gestern. Am Telefon sei aufgebracht darüber gewesen, dass die Verwaltung die Fragen noch nicht beantwortet habe.

Ausschussvorsitzender Udo Mölle bestätigte dies gestern auf Nachfrage der Volksstimme. „Wir sind da dran und wollen uns das nicht bieten lassen“, sagte er verärgert darüber, dass die Kreisverwaltung die Fragen noch nicht beantwortet hat. Mehr wolle er zu dem Thema erst einmal nicht sagen.

Der Ausschuss hatte auf seiner jüngsten Sitzung die Beratung zu dem Thema nur bis zur nächsten regulären Sitzung verschoben.