Gehwege Ärger um Dreck

„Eigentum verpflichtet“. Nichts anderes meint auch die Straßenreinigungssatzung der Stadt Zerbst. Der kommen aber nicht alle nach.

Von Arlette Krickau 25.08.2017, 08:00

Zerbst l „Es wird so vieles in Zerbst verschönert und saniert. Das ist schön anzusehen. Um so mehr ärgert es uns, wie private Grundstücksbesitzer ihren Grund und Boden vernachlässigen“, sagt Albert Ziegel.

Er ist Anwohner der Karlstraße und hat mit seinen Nachbarn, die sich auf der Straße eingefunden haben, ein Ärgernis: Das ehemalige Kino. Das ist im Besitz von „Nicht-Zerbstern“, die demzufolge auch nicht jeden Tag vor Ort sind und sehen, wie sich das Antlitz des Gebäudes und des Grundstückes entwickelt.

Bis vor Kurzem stand das Unkraut auf dem Gehweg vor dem Kino noch hüfthoch, beschreiben die Anwohner. Vor einigen Tagen tauchte eine Dame auf, die es kürzte. Doch ein ordentlicher Gehweg sieht anders aus, sind sich alle einig. „Das ist ganz klar in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Zerbst definiert, was zu machen ist. Der Gehweg ist zu reinigen und die Straße bis jeweils zur Mitte und das alle 14 Tage. Und die Straße wurde definitiv nicht mitgemacht“, sagt Ziegel und winkt mit den Satzungspapieren Richtung Straße.

Die Karlstraße wird auf eigenen Wunsch der Anwohner nicht von der Kehrmaschine angefahren, so dass jeder Grundstückseigentümer selbst verantwortlich ist.

Aber nicht nur der Gehweg vorm Kino lässt zu wünschen übrig. Die angrenzende Albertstraße hat auch ihre grünen Momente auf den Gehwegen. Vor den Hausnummern 5, 10 und 16 a geht es wild her. Auch das ist ein Problem für die Anwohner der Karlstraße. „Wir sind eine belebte Straße mit Gewerbetreibenden. Die Kunden, die zu uns kommen, kommen häufig über die Albertstraße und das ist manchmal schwierig. Vor allem für ältere Leute ist ein Straßenseitenwechsel anstrengend. Außerdem sind sie unsicher, wenn es dunkel ist, denn wir haben in der Straße keine Beleuchtung und die Stolpergefahr ist dann hoch“, sagt Barbara Dannat, die selbst in der Karlstraße einen kleinen Schönheitssalon betreibt.

„Die Kritik geht hier nicht an die Stadt, sondern an die Grundstücksbesitzer“, sagen die Anlieger ganz deutlich.

Wenn diese sich aber nun mal nicht kümmern, muss die Stadt trotzdem wieder ran. Wie auch im Falle des ehemaligen Kinos. Hier läuft bereits ein sogenanntes Verfahren zur Straßenreinigung. Ordungsamtschefin Kerstin Gudella erklärt: „Wir erfahren von Nachbarn oder bei Kontrollfahrten von solchen Zuständen und dann reagieren wir. Die Besitzer werden von uns angeschrieben und aufgefordert, ihren Reinigungspflichten nachzukommen.“

Die gleichen Verfahren wurden auch schon bei den Grundstücken Albertstraße 5, 10 und 16a eingeleitet, ebenso wie bei den Grundstücken Ziegelstraße 20 bis 22, was ebenfalls um die Ecke ist.

Im Falle der Ziegelstraße wurde auch schon reagiert, ähnlich wie beim Kino. Die Kontrollen stehen noch aus.

„Würde der Eigentümer nicht reagieren würde eine zweite Aufforderung rausgehen, parallel dazu setzt aber auch ein Verwarngeldverfahren ein“, erklärt Gudella weiter.

Zwei Wochen haben die Besitzer Zeit auf die erste Aufforderung zu reagieren, passiert nichts, flattert ihnen ein Bescheid über 25 bis 55 Euro Verwarngeld ins Haus. „Wenn nicht binnen von zwei Wochen gezahlt wird, dann kommt auf das Verwarngeld noch ein Bußgeld von 28,50 Euro“, wird weiter erklärt. Würde der Eigentümer immer noch nicht reagieren, stünde für beide Seiten auch der Gang zum Gericht offen. „Aber das passiert eher selten. In diesem und auch im vergangenen Jahr hatten wir keinen Fall.“

Passiert auch am Grundstück nach der zweiten Aufforderung nichts, geht die „Androhung der Ersatzvornahme“ seitens der Stadt raus an den Eigentümer. In diesem Fall kündigt die Stadt an, eine Firma für die Reinigung zu beauftragen, die Kosten hätte der Eigentümer zu tragen.

Die Anwohner der Karlstraße haben sogar Verständnis dafür, dass die Eigentümer nicht selbst die Arbeiten vornehmen, wenn sie denn nicht in Zerbst und Region wohnen. „Aber wenigsten eine Firma beauftragen“, sagt Ziegel, müsse möglich sein. Ob der Einsatz einer Firma seitens der Besitzer nun freiwillig erfolgt, wird man also sehen. Wenn nicht, wird über kurz oder lang die „Androhung der Ersatzvornahme“ seitens der Stadt kommen.