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Gericht Der Trick mit der Probefahrt

Ein Auto Probe fahren und im Anschluss wieder zurückgeben. Ein Mann aus Zerbst sah das anders und machte sich mit den Pkw aus dem Staub.

Von Bernd Kaufholz 07.05.2017, 05:00

Zerbst l Das Zerbster Schöffengericht unter Vorsitz von Amtsgerichtsdirektor Andreas van Herck hat einen 38-Jährigen wegen mehrfachen Betrugs zu einer Haftstrafe von zwei Jahren – vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt – verurteilt. Außerdem muss er 2400 Euro an die Nachwuchsabteilung der SG Kühnau e. V. in Dessau-Roßlau zahlen. Die Masche von Dominik E. und seinen drei Kumpels war immer dieselbe. Sie gaben sich bei Autohäusern als potenzielle Kunden aus, vereinbarten eine Probefahrt und „vergaßen“, die Autos zurück zu bringen. Die Wagen waren für den „Eigenbedarf“ gedacht oder wurden verkauft.

Damit die Autohändler ihnen anhand der Personalausweise, die sie vor der Probefahrt vorlegen mussten, nicht auf die Spur kommen können, stahlen oder unterschlugen sie Personaldokumente.

Initiator des gemeinschaftlichen Betrugs war E. Er hatte die Idee – die allerdings nicht besonders neu und in ähnlich gelagerten Fällen auf die Dauer ebenso erfolglos war.

Der Zerbster spannte zudem gegen Zahlung einer „Aufwandsentschädigung“ die drei Mittäter ein. Hintergrund war, dass E. nicht jedes Mal selbst als Käufer auftreten wollte, um eine Identifizierung zu erschweren. Das ergab der Prozess aufgrund des umfangreichen Geständnisses, das der Angeklagte abgelegt und dem Gericht damit einen zweiten Verhandlungstag erspart hatte. Gegen die anderen Täter war bereits zuvor verhandelt worden.

Am 23. Juli 2009 gegen 10 Uhr „besorgten“ sich E. und K. in einem Burger Autohaus einen VW Passat. Sein Zeitwert: 15 000 Euro.

Noch am selben Tag, gegen 17.30 Uhr, schlugen E., K. und W. in Merseburg (Saalekreis) auf und fuhren einen VW Golf V, Zeitwert 16 000 Euro, auf Nimmerwiedersehen Probe.

Am 13. November rissen sich der Angeklagte und B. einen 35 000 Euro teuren Audi A4 unter den Nagel.

Dominik E. ist kein unbeschriebenes Blatt. Sein Strafregister enthält sieben Eintragungen. Und bei den Gerichten in Dessau und Magdeburg liegen weitere bisher ungesühnte Fälle, die das Haftkonto des Zerbsters weiter belasten könnten.

Seine erste Gerichtserfahrung machte E. 2001 als 22-Jähriger: versuchter Betrug in Tateinheit mit Urkundenfälschung. Die Strafe lautete: sechs Monate Haft, drei Jahre Bewährung. Es folgten vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis (2002): sechs Monate Haft, zwei Jahre Bewährung, 2005: Anstiften des Vortäuschens einer Straftat – zehn Monate Haft, zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, Diebstahl (2008): 500 Euro Geldstrafe, besonders schwerer Fall von Diebstahl (2012): eineinhalb Jahre Haft, drei Jahre Bewährung, versuchter Diebstahl im besonders schweren Fall (2012): 14 Monate Haft und Beihilfe zum Diebstahl im besonders schweren Fall (2014): eineinhalb Jahre Haft – zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Die Verurteilung des Metallbauers durch das Amtsgericht Zerbst vom 7. März 2012 floss in das aktuelle Urteil des Schöffengerichts ein. Am 7. Mai 2011 hatten E. und sein Komplize Roman R. Gebäude in der Rinderanlage Schora aufgebrochen und einen Radlader im Werte von 20 000 Euro sowie ein Simson-Moped (400 Euro) gestohlen.

Der Vorsitzende Richter hielt Dominik E. bei der Urteilsfindung zugute, dass er ein Geständnis abgelegt hatte und dass zwischen den Taten und dem Prozess mehr als sieben Jahren vergangen waren, weil es die Staatsanwaltschaft Dessau nicht früher geschafft habe, den Zerbster anzuklagen. „Strafschärfend war zu berücksichtigen, dass E. mehrfach vorbestraft ist und bereits zu mehreren Freiheitsstrafen verurteilt wurde“, sagte van Herck.

Eine erneute Bewährungsstrafe sei auch der Tatsache geschuldet, dass E. einer geregelten Arbeit nachgehe. „Ich hoffe, sie verstehen die Verurteilung als Warnung“, schloss der Vorsitzende die Verhandlung.