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Gericht Diebstähle im Drogenrausch

Zu den 19 Straftaten von zwei Männern aus Zerbst gehören Wohnungseinbrüche und EC-Kartenbetrug. Nun will das Landgericht urteilen.

Von Andreas Behling 16.10.2018, 23:01

Dessau/Zerbst l Im Verfahren gegen zwei Männer aus Zerbst - der eine 31, der andere 28 Jahre alt - will die 2. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau am Freitag, 19. Oktober, das Urteil verkünden.

Dem Duo wirft Staatsanwältin Marika Bahr gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstahl, gewerbsmäßigen Betrug, Urkundenfälschung und Fahren ohne Fahrerlaubnis in zahlreichen Fällen vor.

Dem älteren der Angeklagten werden insgesamt 19 Straftaten zur Last gelegt. An sechs von ihnen war der jüngere Angeklagte beteiligt. Sie hatten die Taten im Zeitraum von Oktober bis November 2015 überwiegend in Zerbst begangen.

Zu den Opfern gehörte eine Frau, die für die Deutsche Post als Paketzustellerin arbeitet. Auf dem Gelände des Logistikzentrums an der Fritz-Brandt-Straße entwendete ihr der 31-Jährige aus einem unverschlossenen Transporter einen Rucksack. In diesem befand sich neben Bargeld und persönlichen Gegenständen auch die EC-Karte der Geschädigten.

Mit der Karte kauften die Angeklagten etliche technische Geräte wie zum Beispiel einen Receiver, einen Staubsauger und ein Autoradio ein, gaben die Gegenstände aber alsbald zurück und ließen sich dafür den Kaufpreis auszahlen.

Zudem stahlen sie aus dem Transporter mehrere Pakete. Dadurch wurden Kunden der Post etwa um ihre bestellten Drucker-Toner und ein neues Handy gebracht.

Der 28-Jährige hatte als Einzeltäter einen Wohnungseinbruch in Zerbst verübt. Dazu hebelte er mit einem Spaten, den er auf dem Grundstück fand, ein Fenster auf.

Zu seiner Beute gehörte ein Möbeltresor, der sich beim Herunterfallen öffnete. In ihm soll sich Bargeld in Höhe von 3225 Euro befunden haben. Der Angeklagte meinte jedoch, der Betrag sei deutlich niedriger gewesen. „Das waren eher 1500 oder 1700 Euro“, sagte er.

Weil sich die beiden Männer aber sonst in umfänglichem Maß geständig einließen, wird der erstinstanzliche Prozess, für den ursprünglich fünf Verhandlungstage vorgesehen waren, erheblich abgekürzt.

Die Verteidiger Jan-Robert Funck, der den aus der Justizvollzugsanstalt Burg vorgeführten älteren Mann vertritt, und Klaus Rumph sowie die Staatsanwältin zeigten sich mit dem Vorschlag der unter dem Vorsitz von Uda Schmidt stehenden Kammer in Bezug auf das zu erwartende Strafmaß für die beiden Angeklagten einverstanden.

Den Überlegungen des Gerichts zufolge hat der 31-Jährige mit einer Gesamtstrafe zu rechnen, die sich zwischen drei Jahren und sechs Monaten und drei Jahren und zehn Monaten bewegt. Für den jüngeren Zerbster wurde eine Bewährungsstrafe zwischen 22 Monaten und zwei Jahren in Aussicht gestellt. Innerhalb der dreijährigen Bewährungszeit soll er 100 gemeinnützige Arbeitsstunden ableisten.

Nicht zum Zuge kam die forensisch-psychiatrische Sachverständige Bettina Grätz. Sie sollte zu einer möglichen Unterbringung des älteren Angeklagten in einer Entziehungsanstalt Stellung nehmen.

Der Mann lehnte das dazu notwendige längere Analysegespräch aber ab. Er erklärte, er wolle seine Abhängigkeit von Crystal Meth durch eine andere Therapieform in den Griff bekommen.

Zur Wirkung des Betäubungsmittels in seinem Fall sagte der Angeklagte: „Die Hemmungen verschwinden. Man wird dreister.“