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Gericht Enger Kreis der Verdächtigen

Im Berufungsprozess zum Fall des Nuthaer "Feuerteufels" wird der einstige Wehrleiter angehört.

Von Andreas Behling 22.07.2018, 23:01

Dessau/Zerbst l Mit einem halben Dutzend Zeugen ist der Berufungsprozess gegen einen 25-jährigen Angeklagten vor der 4. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau am Freitag fortgesetzt worden. Dort muss sich der Mann aus einem Ortsteil von Zerbst wegen Brandstiftung in drei Fällen verantworten. Diese soll er - selbst Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr - zwischen Januar und Juni 2016 im Umland von Zerbst verübt haben. Hierbei loderten Flammen an Strohballen, einem Imker-Wagen sowie in einem Waldstück. Es entstand ein Schaden von knapp 30.000 Euro.

„Ich steckte relativ nah in den Ermittlungen. Es gerieten verschiedene Feuerwehrleute in den Fokus. Am Anfang auch ich“, berichtete der einstige Wehrleiter des Angeklagten. Schon bald hätte sich der Kreis der Verdächtigen auf zwei Kameraden verengt. Und zu dem Duo gehörte der Angeklagte. „Der Verdacht ist entstanden, weil beide bei jedem Einsatz dabei waren“, erläuterte der Zeuge. Nur was will das heißen? Zunächst auch dies: „Beide mussten sich nicht um Familien kümmern. Beide wohnten direkt im Dorf. Und beide hatten die Freistellung vom Arbeitgeber für Einsätze.“

Da hat eine Wehr einiges Glück, wenn sie auf solche Kameraden setzen kann. Hinzukommt: Im Prinzip weiß jeder Feuerwehrmann, wie sich ein Feuer besonders gut legen lässt. „In der Ausbildung bekommt man mit, wie sich verschiedene Materialien verhalten. Denn man muss, wenn sie brennen, verschiedene Löschmittel einsetzen“, so der 38-Jährige, der Magdeburgs Berufsfeuerwehr angehört. Den Angeklagten beschrieb er als zielstrebig und genau, verlässlich und die Erfüllung von Aufgaben ernst nehmend. Als Chef der Wehr sei ihm nicht aufgefallen, dass der junge Mann, der auch als Gruppenführer agierte, bei den Einsätzen einen Wissensvorsprung hatte.

„Ich vertraue meinen Leuten“, so der Zeuge. „Und werde ich gefragt, verneine ich, dass ich ihm die Taten zutraue. Da hat er nie eine Tendenz erkennen lassen. Anerkennung in einer Wehr lässt sich auch auf anderen Wegen verdienen.“ Dies gelte auch, sagte der Wehrleiter in Richtung Staatsanwaltschaft, für die Lebensgefährtin des Angeklagten. „Ich denke nicht, dass er sich ihr gegenüber besonders profilieren und beweisen musste.“

Der Leiter der Walternienburger Ortswehr schätzte den Angeklagten als „immer sehr korrekt“ ein. „Wenn ich Hilfe brauchte, war das kein Problem für ihn. Er ist kein schlechter Mensch.“

Als dann irgendwann der Verdacht aufkam, dass die vielen Brände in der Region - 54 insgesamt - wohl nicht alle einen natürlichen Ursprung haben können, habe er sich „innerlich ein Stück gewehrt“. Dass Feuerwehrleute zu Brandstiftern mutieren, dem hafte ja das Etikett eines Klischees an. Aber möglich wäre das selbstverständlich.

Ein weiterer Zeuge, in dessen Wald es gebrannt hatte, wollte die Gerüchteküche nicht ausführlich kommentieren. „Ich jedenfalls habe die Namen nicht verbreitet. Aber als es zur Festnahme kam, sprach sich das ruckzuck herum.“ Entdeckt hatte diesen Schwelbrand ein Mann aus Dessau-Roßlau, der sich dort etwas besser auskannte, weil sich zwischen den Bäumen seine Lieblingspilzstelle befand.

Irgendwelche anderen Personen seien ihm an dem Juni-Tag 2016 indes nicht aufgefallen. „Da hätte jeder eine Kippe hinwerfen können.“

Ein Polizist berichtete schließlich vom Einsatz eines Brandmittelspürhundes am und im Auto des Angeklagten. Das Tier habe auf Duftstellen im Fußraum auf der Fahrerseite und im Kofferraum verwiesen. Allerdings sei es gut möglich, dass jemand an einer Tankstelle in einen Treibstoffrest trete und den so ins Auto befördere. „Der Hund differenziert ja nicht einzelne Brennstoffe. Das macht der Mensch im Labor. Der kann dann sogar feststellen, aus welcher Raffinerie das Benzin kommt.“

Der Vorsitzende Richter Johannes Becker verzichtete freilich zunächst darauf, zum Beispiel Urkunden des Landeskriminalamts vorzulesen. Der Grund: Neben dem Angeklagten saß nicht sein regulärer Verteidiger, sondern dessen Stellvertreter. Der Prozess geht am 6. August weiter.