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Gericht Haftstrafen für Einbruch, Betrug und Hehlerei

Zwei Zerbster erhielten ihre Urteile für zahlreiche Delikte.

Von Andreas Behling 19.10.2018, 16:32

Zerbst/Dessau l Ein Duo aus Zerbst, dem Staatsanwältin Marika Bahr gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstahl, gewerbsmäßigen Betrug, Urkundenfälschung, Hehlerei und Fahren ohne Fahrerlaubnis in zahlreichen Fällen vorgeworfen hat, ist am Freitag verurteilt worden. Gegen den 31 Jahre alten Angeklagten verhängte das Landgericht Dessau-Roßlau eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten. Der 28-jährige Mittäter wurde zu 23 Monaten verurteilt. Allerdings erhielt er eine dreijährige Bewährung. Zudem muss er 100 Arbeitsstunden ableisten.

Die Kammer unter dem Vorsitz von Uda Schmidt wich nur wenig von den Anträgen ab, welche Staatsanwältin und Verteidiger Klaus Rumph, der den jüngeren Zerbster vertrat, und Jan-Robert Funck gestellt hatten. Da seit den Taten, die sich im Oktober und November 2015 zumeist in Zerbst ereigneten, geraume Zeit verging, gilt ein Bruchteil der Strafen bereits als vollstreckt. Beim älteren Angeklagten sind es drei, beim anderen Mann zwei Monate. Ganz entscheidend zu Gunsten des Duos wirkte sich aus, dass es mit Geständnissen das Verfahren erheblich abkürzte.

„Sie haben sich bemüht, gut zu erinnern und die Beteiligungen schonungslos eingeräumt“, hielt die Vorsitzende fest. Jeweils negativ war jedoch zu verbuchen, dass beide Männer etliche Vorstrafen vorweisen können. „Wer seit seinem 14. Lebensjahr gegen Gesetze verstößt, bei dem kommt ein beeindruckender Umfang zusammen“, wandte sich Uda Schmidt an den 31-Jährigen. Dem Angeklagten neben ihm sprach sie eine große kriminelle Energie zu, als er als Einzeltäter einen Wohnungseinbruch in Zerbst verübte. Dazu hebelte er mit einem Spaten, den er auf dem Grundstück fand, ein Fenster auf.

Den einen wie den anderen mahnte die Richterin, die vorhandenen günstigen Entwicklungsansätze auszubauen. „Bei keinem von Ihnen hat es sich um Jugendsünden gehandelt. Aber es scheint ein Umdenken begonnen zu haben.“ Die Vertreterin der Anklagebehörde warnte den Zerbster, der eine Bewährungsstrafe erhalten hatte, mit Nachdruck: „Bei Ihnen ist die Oberkante erreicht und die Fahnenstange zu Ende.“ Mit Blick auf den älteren Mittäter äußerte sie leichte Zweifel, ob er ohne stationäre Therapie die Kraft aufbringen wird, seine Abhängigkeit von Crystal Meth zu besiegen.

Weil der Mann ein Gutachten zum Drogenkonsum abgelehnt hatte, fehlte dem Gericht eine wesentliche Entscheidungsmöglichkeit, die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt anzuordnen.

Zu den Opfern gehörte eine Frau, die für die Deutsche Post als Paketzustellerin arbeitet. Auf dem Gelände des Logistikzentrums an der Fritz-Brandt-Straße entwendete ihr der 31-Jährige vor drei Jahren aus einem unverschlossenen Transporter einen Rucksack. In diesem befand sich neben Bargeld und persönlichen Gegenständen auch die EC-Karte der Geschädigten. Mit der Karte kauften die Angeklagten technische Geräte wie einen Receiver, einen Staubsauger und ein Autoradio ein, gaben diese aber zurück und ließen sich den Kaufpreis auszahlen.