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Gericht Hat Zerbst private Bäume fällen lassen?

Der Zerbster Bauhof soll auf einem privatem Grundstück Bäume gefällt haben. Deshalb steht die Stadtverwaltung in Dessau vor Gericht.

Von Andreas Behling 20.05.2018, 06:00

Dessau/Zerbst l Hat die Stadt Zerbst nicht aufgepasst und Weiden fällen lassen, die gar nicht auf einem ihrer Grundstücke stehen?

So soll es in einem Ortsteil der Kommune passiert sein. Das meint zumindest ein Kläger, der die Stadt für ihr mutmaßliches Fehlverhalten zur Verantwortung ziehen möchte.

Mit der juristischen Auseinandersetzung ist derzeit die 2. Zivilkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau befasst. Und laut Frank Straube, Pressesprecher des Landgerichts in Dessau, ist nicht mit einem zügigen Abschluss des Verfahrens zu rechnen.

Wie er erläuterte, standen die Weiden im Uferbereich eines inzwischen nahezu ausgetrockneten Bachlaufs. Dort kamen Mitarbeiter des Zerbster Bauhofes zum Einsatz und fällten fünf Weiden.

Aus der Warte des Klägers sind bei der Aktion jedoch wahrlich Grenzen überschritten worden. Denn mindestens zwei der Bäume hatten ihre Wurzeln in privatem Grund und Boden verankert.

Für den Grundstückseigentümer, der das Fällen einer sechsten Weide gerade noch so verhindern konnte, verletzte die Kommune daher ihre Amtspflichten. Er forderte Schadensersatz.

Tatsächlich hat die Stadt Zerbst für zwei der Bäume – von allen sind in der Zwischenzeit sogar die zunächst noch verbliebenen Stümpfe entfernt worden - etwas Geld gezahlt.

Doch mittlerweile wendet sie ein, dass die Weiden komplett auf kommunalen Flächen gestanden haben sollen. Sie habe die Standorte mit den Angaben im Baumkataster verglichen. „Allerdings ist dieser Baumplan nicht maßstabsgetreu“, merkte Pressesprecher Frank Straube an. Außerdem bestreite der Kläger ganz energisch die Version der Stadt.

Wenn die für alle gefällten fünf Weiden gelte, dann sei es merkwürdig, dass ein gewisser Obolus entrichtet wurde, um den Schaden auszugleichen. Dem Pressesprecher zufolge ist nicht ausgeschlossen, dass der frühere Standort der Bäume direkt in Augenschein genommen wird.

Es gebe zwar Fotos in den Unterlagen, doch seien die nicht geeignet, um exakt zu bestimmen, wo sich welcher Baum befand. Möglicherweise müsse dafür ein Fachmann hinzugezogen werden, da nicht mal Reste der Weiden vorhanden seien.

Ferner sei zu klären, wie die Grundstücksgrenzen genau verlaufen. Und schließlich gehe es noch um die Höhe der Entschädigung, die in einem Gutachten, das der Kläger in Auftrag gab, mit ungefähr 8000 Euro beziffert wird.

Das Problem sei, so Frank Straube, dass das Gutachten zwar „sehr gehaltvoll“ und fachlich fundiert sei. Aber es stamme nun mal von einem Experten, den nicht das Gericht einsetzte. „In dem Fall spricht man von einem qualifizierten Parteivortrag“, erläuterte Frank Straube. In den floss im Übrigen eine spezielle Methode zur Wertermittlung von Gehölzen ein.

Sie wurde in den 1960-er Jahren von Werner Koch entwickelt. Sie beinhaltet die Berechnung der funktionsbezogenen Herstellungskosten eines Gehölzes nach gegenwärtigen Preisverhältnissen unter Berücksichtigung von Mängeln und Fehlern sowie Alterswertminderungen.