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Gericht Widerruf von der Bewährung?

Nach Diebstahl: Die Berufungsinstanz beschäftigte sich mit den Vorstrafen des 33 Jahre alten Angeklagten aus Zerbst

Von Andreas Behling 08.01.2019, 23:01

Dessau/Zerbst l Mit dem Widerruf von Bewährungen muss der 33 Jahre alte Zerbster rechnen, der sich derzeit vor der 7. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau wegen Ladendiebstahls und Sachbeschädigung an einer Wohnungstür zu verantworten hat. Konkrete Erkenntnisse dazu lagen aber weder der Verteidigung noch der Staatsanwaltschaft vor. „Es laufen wohl noch Anhörungsfristen“, meinte der Vorsitzende Richter Frank Straube.

Zuvor hatte er die zwei Vorstrafen des Angeklagten, der den Diebstahl eingeräumt hat, die Sachbeschädigung jedoch bestreitet, in das aktuelle Verfahren eingeführt. Demnach erhielt der Mann Ende Juli 2015 eine zehnmonatige Bewährungsstrafe.

Diese wurde ihm vom Amtsgericht Zerbst wegen Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung auferlegt. Opfer war jeweils eine frühere Partnerin. Aus Ärger, dass sie die Beziehung beendete, soll sie der Zerbster zu Boden gestoßen, getreten, geschlagen und gewürgt haben.

Nach einem Schlag ins Gesicht, von dem die Frau eine Platzwunde an einer Augenbraue davontrug, soll er gesagt haben: „Ich mache dich kalt. Beim nächsten Mal stehst du nicht auf.“

Hierzu erklärte der Angeklagte, diese Vorwürfe habe er „bis heute nicht verstanden“. Es sei vielmehr so gewesen, dass ihm Gewalt angetan worden sei. Nur leider habe das Gericht nicht ihm, sondern einer Geschichte geglaubt, die sich die Frau „komplett aus den Fingern gesogen“ habe.

Zudem enthält das Bundeszentralregister eine neunmonatige Bewährungsstrafe. Zu dem Urteil kam es in Zerbst wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in zwei Fällen. Im Sommer 2016 hatte der 33-Jährige in zwei Nächten lauthals „Sieg heil!“ über einen Innenhof an der Brüderstraße gebrüllt.

„Das war äußerst dumm. Ich war damals extrem betrunken“, sagte der Angeklagte. Eine rechte Gesinnung sei überhaupt nicht sein Ding. „Ich habe kein Problem mit Ausländern und fremden Kulturen“, sagte er.

Der Zerbster, dessen Berufung sich gegen eine neunmonatige Gefängnisstrafe richtet, war kurz vor dem Weihnachtsfest 2018 auf freien Fuß gekommen. Die Kammer hatte den gegen ihn ergangenen Haftbefehl aufgehoben. „Der Haftgrund der Verdunkelungsgefahr ist weggefallen“, lautete die Erklärung des Richters.

Fortgesetzt wird der Prozess am 21. Januar.