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Gericht Wohnungstür wird zur unendlichen Geschichte

Ein Mann aus Zerbst muss sich am Dessauer Landgericht wegen Sachbeschädigung verantworten.

Von Andreas Behling 20.02.2019, 05:00

Zerbst l  Das Berufungsverfahren gegen einen 33 Jahre alten Zerbster entwickelt sich langsam zu einer nicht enden wollenden Geschichte.

Am inzwischen sechsten Verhandlungstag folgte die 7. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau der Anregung von Staatsanwalt Olaf Braun, eine weitere Polizistin zu laden. Laut Aktenlage machte diese am 27. April 2017 Fotos vom Tatort.

Bei dem handelte es sich um eine Wohnung in einem Block am Wegeberg. Dort soll der von Annegret Schumann verteidigte Angeklagte eine Tür beschädigt haben. Der Mann bestreitet den Vorfall, für den die Staatsanwaltschaft als Motiv eine erhebliche Verärgerung über die damalige Partnerin annimmt. Vollumgänglich eingeräumt wird von ihm hingegen ein Ladendiebstahl, bei dem er aus einem Einkaufsmarkt in Zerbst eine Flasche Wodka, ein Glas Nutella und Klebstoff entwenden wollte.

Falls ihm nur dieser Vorwurf nachgewiesen werden kann, könnte es passieren, dass die zweite Instanz die Entscheidung des Amtsgerichtes Zerbst revidiert. Dort war der 33-Jährige zu neun Monaten Gefängnis verurteilt worden.

Weil nun noch ein weiterer Fortsetzungstermin erforderlich ist, wird der Vorsitzende Richter Frank Straube erneut den für die Wohnblöcke zuständigen Hausmeister als Zeugen laden. Dieser hatte bei einem früheren Termin angegeben, dass er anhand von Unterlagen sagen könne, wann genau er welche Tür reparierte.

Allerdings war der Einsatz dem 46-Jährigen zufolge kein Einzelfall. „Türen wurden in dem Block bestimmt zehn Mal eingetreten. Auch die Hauseingangstür war mehrfach defekt. Dort ist immer was los.

Dabei sind nicht mal die Bewohner das Problem, sondern die Besucher, die sie empfangen“, berichtete der Hausmeister im Rahmen seiner ersten Vernehmung. Er halte sich aber zurück, die Vorfälle gegenüber den Mietern zu kommentieren. „Ich habe keine Lust drauf, dass Krieg und Krach losgehen.“

Die Verteidigerin hielt es für wünschenswert, den Prozess demnächst zu einem Ende bringen zu können. „Mittlerweile belastet das Verfahren meinen Mandanten enorm. Zumal er in Kürze in seiner Heimatstadt auch einen neuen Job antreten wird. Da wäre es echt blöd, wenn er gleich wieder fehlt“, sagte sie.

Auf Nachfrage des Gerichts bestätigte derweil Staatsanwalt Braun, dass nach einem Zeugen, der im Frühjahr 2017 wohl öfter bei dem Paar ein und aus ging und so zumindest den Zustand der Wohnung hätte beschreiben können, weiterhin polizeilich gefahndet wird.

Der Mann soll sich in einer anderen Sache strafbar gemacht haben. Möglicherweise ist er flüchtig. Tatsächlich war er in seiner eigenen Zerbster Wohnung schon längerer Zeit nicht mehr gesichtet worden.

Weil aktuell völlig unklar ist, wie man an den Mann herankommt, erwägt das Gericht, die Aussage, die er vor der ersten Instanz machte, zu verlesen.