1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Zerbst
  6. >
  7. Zerbster erhält Bewährungschance

Gericht Zerbster erhält Bewährungschance

Ein Industriemechaniker aus Zerbst hat sich vor dem Landgericht wegen Einbruchs und Diebstahls verantworten müssen.

Von Andreas Behling 12.01.2018, 08:00

Zerbst/Dessau-Roßlau l Die 7. Strafkammer hat am gestrigen frühen Abend wohl nicht nur ein Auge zugedrückt. Ein 31-jähriger Mann aus Zerbst ist zwar zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt worden, doch die Vollstreckung der Haft wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Zudem hat sich der Angeklagte zügig um einen Termin bei einem Psychotherapeuten zu kümmern. Dort soll seine Abhängigkeit von den Drogen Crystal und Marihuana ambulant aufgearbeitet werden.

Oberstaatsanwalt Dirk Bildhauer („Wir haben hier eine Menge Holz verlesen.“) hatte ein ganz anderes Ziel vor Augen gehabt. Von ihm war eine zweijährige Haftstrafe ohne die Chance zur Bewährung gefordert worden. Er schrieb dem Angeklagten eine erhebliche Gleichgültigkeit und eine große kriminelle Energie zu. Verteidiger Carsten Schneider schwebte ursprünglich eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten vor.

Dass weitere neun Monate hinzukamen, wird er kaum juristisch angreifen. Dem Anwalt war wichtig, Druck auf seinen Mandanten auszuüben, indem dieser zu einer Drogentherapie gezwungen wird.

„Aktuelle Rückfälle sind mir nicht bekannt. Aber er ist therapiewillig und wird sich den damit verbundenen Tests unterziehen“, meinte Schneider. Diesen Darlegungen folgte das Gericht nach ausführlicher Beratung.

Verantworten musste sich der gelernte Industriemechaniker wegen eines Wohnungseinbruchsdiebstahls. Diesen hatte er gemeinsam mit einem inzwischen rechtskräftig verurteilten Mittäter bereits im September 2015 in seiner Heimatstadt verübt.

Neben einem Pkw gehörten seinerzeit Gegenstände wie zum Beispiel Schmuck, Sammelmünzen und ein Toshiba-Laptop zum Diebesgut. Die Beute, welche das Duo aus Schränken und Kommoden eines Einfamilienhauses mitgehen ließ, besaß einen Gesamtwert von ungefähr 5000 Euro.

Die Besonderheit des aktuellen Verfahrens, das unter dem Vorsitz von Johannes Becker stand, machte der Umstand aus, dass eine Gesamtstrafe zu bilden war. Hierbei musste insbesondere geprüft werden, ob der Angeklagte als Bewährungsversager einzustufen war. Dies jedoch wurde verneint.

„Es ist höchstrichterlich entschieden worden, dass kein Beschluss über den Straferlass vorliegen muss, um zu sagen, ob ein Bewährungsbruch vorliegt oder nicht“, sagte der Vorsitzende Richter. Im konkreten Fall war außerdem eine Vorstrafe des Mittäters irrtümlich dem 31-Jährigen angelastet worden.

Ungeachtet der zum Teil erfolgreichen Revision beim Naumburger Oberlandesgericht fielen gleichwohl die summa summarum neun Vorstrafen negativ ins Gewicht. Der Vertreter der Anklagebehörde hatte außerdem der recht umfänglichen Verfahrensliste entnommen, dass erst kürzlich wieder am Amtsgericht Zerbst gegen den 31-Jährigen verhandelt worden war. „Da ging es um den Besitz von Drogen. Es gab sieben Monate ohne Bewährung. Dieses Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig“, berichtete der Verteidiger.

Zuvor – und zwar ab 2010 –war der Zerbster mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt geraten. So beging er Diebstähle, setzte sich ohne Fahrerlaubnis hinter Autolenkräder und befuhr öffentliche Straßen, fiel durch Betrugsdelikte auf und verkaufte auch ein Handy, das der Angestellten eines Pflegedienstes gestohlen worden war.

Ein Berufungsrichter hatte ihm vorgehalten, er sei ein Mensch, der es sich im Leben möglichst einfach machen wolle. Die jetzige Kammer hofft nun mit ihrer Entscheidung, dass der Mann endlich die Kurve zum Besseren nimmt.