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Gesetz Illegale Waffen straffrei abgeben

Besitzer in Zerbst und im Landkreis Anhalt-Bitterfeld haben noch sechs Monate Zeit, illegale Waffen straffrei abzugeben.

Von Arlette Krickau 25.01.2018, 07:00

Zerbst/Köthen l Waffenbesitz ist in Deutschland legal – wenn er denn angemeldet ist. Offiziell sind in Deutschland fast 1,5 Millionen Waffenbesitzer und über 5,5 Millionen legale Waffen behördlich registriert. Hinzu kommen allerdings illegale, nicht registrierte Waffen. Fast 20 Millionen sollen das sein, schätzen die Behörden.

Das soll sich ändern. Daher gibt es bereits seit Sommer 2017 eine Amnestie für den Besitz illegaler Waffen. Das bedeutet: Jeder, der eine nicht registrierte Waffe zu Hause hat, kann diese freiwillig bei der Polizei oder beim Landkreis bei der Waffenbehörde abgeben und geht straffrei aus.

Ein halbes Jahr läuft die Amnestie nun schon, in Zerbst und auch im gesamten Landkreis ist die Zwischenbilanz aber sehr ernüchternd. „Uns sind etwa 10 oder 15 Rückgaben bekannt. Aber wir sind nicht die einzige Anlaufstelle. Bei uns abgegebene Waffen geben wir dann weiter an das Landeskriminalamt“, sagt Polizeisprecher Hans-Peter Klimmek.

Das offizielle Waffenregister führt der Landkreis Anhalt-Bitterfeld. Hier müssen Waffenbesitzer ihre Waffen an- und abmelden. Insgesamt sind im Landkreis etwa 10.000 Waffen angemeldet. Diese gehören rund 2000 Menschen. Darunter nicht nur, wie man im ersten Moment denken würde, Jägern. Lediglich 800 Jäger sind als Waffenbesitzer registriert. Die verbleibenden 1200 sind Sportschützen, wie Kreissprecherin Marina Jank informiert.

Über großartige Zahlenveränderungen könne sie aber trotz Amnestie nicht berichten. „Offizielle An- und Abmeldungen halten sich hier die Waage. Rückgaben im Zuge der Amnestie finden fast nie statt.“

Bis Juli diesen Jahres gilt noch die Amnestie, doch das sich da noch viel tut, bezweifelt die Sprecherin. „Die Zahl illegaler Waffen schätzen wir bei uns im Landkreis nicht sehr hoch ein“, sagt sie und führt es auf einen geschichtlichen Hintergrund zurück. „In der DDR waren Waffen verboten, nur wenigen war der Waffenbesitz vorbehalten. In den alten Bundesländern hingegen war der Waffenbesitz größtenteils legal und frei, bis es zu den Geschehnissen rund um die Rote Armee Fraktion (RAF) kam. Erst dann wurde dort das Waffengesetz eingeführt.“

Wer vielleicht unbeabsichtigt zum Waffenbesitzer geworden ist, der fällt allerdings nicht unter die Amnestie-Richtlinie. Beispielsweise beim Tod eines Familienmitgliedes, erben manche Waffen. „Diese müssen dann um- oder abgemeldet werden“, sagt Marina Jank. Illegal sei der Besitz aber in dem Moment nicht.

Viele, die Waffen erben, selbst aber keinen Waffenschein haben, melden zumeist die Waffen ab, da ihnen die Verwahrung in einem vorgeschriebenen Schließschrank oftmals zu aufwendig oder zu teuer ist.

Übrigens: 2009 gab es bereits eine ähnliche Initiative, die nach den Geschehnissen des Amoklaufes von Winnenden, ausgerufen wurde. Für neun Monate gab es da die Möglichkeit, illegale Waffen straffrei abzugeben. In Sachsen-Anhalt wurden damals gerade einmal 25 unerlaubte Waffen abgegeben. Bundesweit waren es rund 200.000 Schusswaffen.